Europäisches Solidaritätskorps ab 2021: EU-Jugendministerrat hat seinen Standpunkt festgelegt

Am 26. November 2018 hat der Rat (Bildung, Jugend, Kultur und Sport) seinen Standpunkt (partielle allgemeine Ausrichtung) zum Europäischen Solidaritätskorps ab 2021 festgelegt.


Der Vorschlag der Kommission zum Europäischen Solidaritätskorps (ESK) baut auf der Grundlage für die aktuell beginnende Programmphase 2018-2020 auf und soll auch weiterhin Hunderttausenden junger Menschen die Möglichkeit bieten, sich überall in Europa bei solidarischen Tätigkeiten zum Wohle der Gesellschaft zu engagieren – als Freiwillige, Arbeitnehmer oder Praktikanten.

 

Hintergrund

Am 11. Juni 2018 hat die Europäische Kommission eine weitere Programmphase für das ESK für den Zeitraum 2021 bis 2027 vorgeschlagen. Der Vorschlag kann im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren geändert oder angenommen werden. Die vom Rat erzielte partielle Einigung wird als Grundlage für die künftigen Verhandlungen mit dem Europäisches Parlament dienen. Einigen sich Rat und Parlament nicht, kommt es zu interinstitutionellen Verhandlungen (informeller Trilog), bei denen ein Kompromiss gesucht wird. Der Haushalt des Europäischen Solidaritätskorps für die Jahre 2021 bis 2027 kann erst beschlossen werden, wenn Einvernehmen über den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen besteht.

Unter folgenden Links stehen sowohl die englische als auch die deutsche Version der Ratsposition zum ESK zum Download bereit, die der Rat (Bildung, Jugend, Kultur und Sport) auf seiner Tagung vom 26./27. November 2018 angenommen hat.