Das Recht gehört zu werden (Art. 12, UN-Kinderrechtskonvention). Partizipation in der Kindertagesbetreuung.

Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ wirft mit dem vorliegenden Positionspapier einen Blick auf das Recht auf Partizipation von Kindern zwischen 0 und 6 Jahren und nimmt dabei eine kinderrechtliche Perspektive ein (Art. 12 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention Berücksichtigung des Kindeswillens). Der in Art. 3 formulierte Kindeswohlvorrang durchdringt sowohl Schutz-, Förder- als auch Beteiligungsrechte und ist deshalb bei Fragen zu Reichweite und Grenzen von Partizipation das Leitprinzip. Im vorliegenden Papier wird auf die Umsetzung von Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention eingegangen, darüber hinaus können auch Art. 13 (Meinungs- und Informationsfreiheit) und Art. 17 (Zugang zu Medien) zu Beteiligungsrechten gezählt werden. In Bezugnahme auf den staatlichen Wirkungsbereich und das Alter von 0 bis 6 Jahren fokussiert dieses Positionspapier auf das Recht auf Partizipation in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege.

Das komplette Positionspapier kann hier heruntergeladen werden.