Kinderrechte ins GG

Das Kabinett hat sich am 20.1.2021 auf den Vorschlag einer ergänzenden Formulierung im zweiten Absatz von Artikel 6 GG geeinigt, um das im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode vereinbarte Vorhaben umzusetzen, wonach Kinderrechte in der Verfassung ausdrücklich verankert und dafür ein Kindergrundrecht geschaffen werden soll.

Vorgeschlagen wird folgende Ergänzung des Artikel 6 Abs. 2 GG: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt.“

Der Regierungsentwurf samt Begründung kann hier abgerufen werden.

Erste Reaktionen aus der Zivilgesellschaft waren durchaus kritisch. Der Entwurf wurde als nicht hinreichend weitgehend zur Stärkung der Kinderrechte beurteilt, besonders kritisiert wurde die vorgeschlagene "angemessene" Berücksichtigung des Kindeswohls. Einen Bündelung der Positionierungen ist auf dem Fachkräfteportal in der Rubrik Kinderrechte zu finden.