Inklusion gestalten! - 4. Vorabkommentierung der AGJ im Bundesprozess "Gemeinsam zum Ziel"

Die innerhalb der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ mit der Begleitung des vom BMFSFJ initiierten Diskussionsprozesses „Gemeinsam zum Ziel“ beauftragten Personen (die AGJ-Gesamt-AG SGB VIII) unterstützen mit dieser weiteren Vorabkommentierung das politische Anliegen, die zulasten junger Menschen mit Behinderung und ihren Familien gehende Zuständigkeitsspaltung zwischen SGB IX-2. Teil und SGB VIII zu überwinden. Zu dem in seiner Regelungskonstruktion eher als sperrig wahrgenommenen Reformbaustein "Kostenheranziehung" erarbeitete die AGJ-Gesamt-AG SGB VIII Leitgedanken für die Gestaltung einer einheitlichen Kostenheranziehung, die verdeutlichen, dass die Reform nicht nur im Interesse der Adressat*innen ist, sondern auch Potentiale zur Verwaltungsentlastung enthält.

Die 4. Vorabkommentierung der AGJ-Gesamt-AG SGB VIII zur Bundes-AG-Sitzung „Inklusives SGB VIII“ am 12. September 2023 finden Sie hier.

Zu den vorhergehenden Bundes-AG-Sitzungen liegen die vom AGJ-Vorstand beschlossene 1. zusammenführende AGJ-Stellungnahme zu "Gemeinsam zum Ziel" (auf Basis der ersten beiden Vorabkommentierungen) sowie die 3. Vorabkommentierung der AGJ-Gesamt-AG SGB VIII vor.