Inklusive Kinder- und Jugendhilfereform nicht einfrieren – „Weiter so im status quo“ kann es nicht geben
Zwischenruf der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ [1]
Abstract
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ fordert eine Sicherstellung der SGB-VIII-Reform durch ein verbindlich geordnetes Verfahren. Unter Federführung des BMBFSFJ muss transparent im Dialog mit Bund, Ländern und Kommunen sowie den Verbänden und Selbstvertretungen ein Fahrplan für die Weiterentwicklung der – inklusiven – Kinder- und Jugendhilfe vereinbart werden. Ein Beibehalten des Ist-Zustandes ist aus Sicht der AGJ falsch und auch politisch sowie fiskalisch folgenschwer.
1 Fahrplan vermisst
Die Kinder- und Jugendhilfepolitik der vergangenen Monate war sehr durch überhitzte Diskussionen und durch einen fiskalpolitischen Reformdruck geprägt. Die Parallelität einerseits des durch das zuständige Fachministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) verantworteten, vorparlamentarischen Beteiligungsprozesses zum Gesetzgebungsprozess zur Kinder- und Jugendhilfestrukturreform (1. KJHSRG) [2] und andererseits einer Arbeitsgruppe im Bundeskanzleramt unter dem Titel „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen” [3] hat viel Unruhe [4] hervorgerufen.
Gegenwärtig entsteht der Eindruck, dass unterschiedliche Beteiligte in diesem Prozess ein Einfrieren der Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe auf dem gegenwärtigen Status quo für zukunftsfähiger halten als eine Weiterentwicklung; insbesondere als eine inklusive Öffnung. Diese Position ist auch stark geworden, da unterschiedliche Politikdiskurse nebeneinander verlaufen, konfligieren und aufeinander einwirken. Der Prozess der inklusiven Weiterentwicklung scheint trotz der verbindlichen Weichenstellungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes 2021 dadurch im allgemeinen Diskurs in seinen fachlichen und politischen Folgen nicht mehr oder allenfalls kaum vertrauensbildend abschätzbar und zumindest unübersichtlich.
2 Beibehalten des Ist-Zustands ist keine Option
Die AGJ hält ein Einfrieren der aktuellen Position nicht für weiterführend. In langjährigen fachpolitischen Prozessen wurde weitgehende Einigkeit erzielt, dass die Hilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderung an einem Ort – dem SGB VIII – geregelt werden soll. Dennoch wirkt diese Reform nun nicht mehr nachdrücklich politisch gewollt. Zudem befürchten inzwischen einige zivilgesellschaftliche Verbände durch Regelungsänderungen vorangetriebene Kürzungseinschnitte zu Lasten einer bedarfsentsprechenden Leistungserbringung. Kommunale Spitzenverbände befürchten durch Regelungsänderungen eine Überlastung der Kommunen. Die Bundesländer fordern ebenfalls Veränderungen am 1. KJHSRG-Referatsentwurf u.a. einen angepassten Finanzausgleich. Bedeutet das ein vorläufiges Aus?!
Gebraucht werden jedoch klug gestaltete Veränderungen, kein Stillstand [5]: Kostensteigerungen können ebenfalls Folge ausbleibender Gesetzesänderungen sein, umgekehrt zieht nicht jede Änderung Kostensteigerung nach sich. Natürlich können manche fachlich als notwendig erachtete Veränderungen auch Kosten auslösen (bspw. durch erleichterte Zugänge), das kann aber wiederum zur Vermeidung gesellschaftlicher Folgekosten (bspw. später intensivierte Hilfebedarfe, unausgeschöpfte biographische Potentiale als auch fiskalischer Verlust) sinnvoll sein. Verschiebebahnhöfe und zu spät einsetzende Unterstützungsleistungen sind jedenfalls ineffizient, beidem ist als Ressourcenvergeudung politisch entschieden entgegenzutreten.
Es darf jedenfalls kein einfaches „Weiter so“ in der Kinder- und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe geben. Weder lässt sich ohne die Reform die Debatte um den Haushaltsnotstand vieler Kommunen und das Schielen auf (vermeintliche) Einsparpotenziale abwenden noch kann ausgeblendet werden, dass die Zuständigkeitsspaltung von SGB VIII und SGB IX zu Verschiebebahnhöfen führt, die Leistungsberechtigte und das Sozialleistungssystem belasten. Hinzu kommt, dass sich bereits viele Akteure (Kommunen, Verbände, Länder und auch der Bund mit den Beteiligungs-, Forschungs- und Praxismodellentwicklungsprozessen) auf dem Weg gemacht und investiert haben, um eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe zu gestalten. Diese brauchen Rechtssicherheit für die Zukunft!
Es stellt sich zudem die Frage, wie ohne SGB VIII-Reform die Eingliederungshilfe für junge Menschen weiterentwickelt würde, da die Perspektive auf diese seit dem Bundesteilhabegesetz 2016 innerhalb der Regelungen des dem SGB IX-2. Teil weitgehend mit Verweis auf die Weiterentwicklung zur inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ausgeblendet wurde. Wie die Kinder- und Jugendhilfe und die Eingliederungshilfe miteinander verzahnt werden und eine inklusive Teilhabeperspektive für junge Menschen zukünftig aussehen wird, bleibt also zu regeln. Dass sich ein Beibehalten des „status quo“ letztlich auch fiskalisch „auszahlt“, ist bisher ebenfalls keineswegs gezeigt worden. Letztlich handelt es sich hierbei um eine politische These. Nicht zuletzt haben die Diskussionen um Infrastrukturen – auch sozialstaatliche Infrastrukturen – in den letzten Jahren mehr als deutlich gemacht: Wer in Infrastrukturen nicht investiert, diese nicht modernisiert und weiterentwickelt sowie pflegt, hat am Ende mehr Kosten.
3 Gebraucht wird ein verbindlich geordnetes Verfahren in Händen des Fachressorts anhand transparent im Dialog ausgehandelter Richtlinien
Die AGJ ruft alle Beteiligten in der Kinder- und Jugendhilfepolitik dazu auf, unter sichtbarer Federführung des BMBFSFJ an einem verbindlichen und transparenten Reform-Fahrplan zu arbeiten. Dabei kann an die differenzierten Ergebnisse der bisherigen Dialogprozesse „Mitreden – Mitgestalten“ und „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die inklusive Kinder- und Jugendhilfe“ angeknüpft werden; ein erneuter umfassender Beteiligungsprozess ist dafür nicht erforderlich. Notwendig ist vielmehr eine neue fachpolitische Orientierung, die klärt, welche (gesetzlichen) Schritte wann erfolgen sollen und wie neue Aspekte unter Beteiligung aller relevanten Akteure ausdiskutiert werden.
Angesichts des Reformdrucks wird möglicherweise auch zu prüfen sein, ob aufgrund der Verbindung von fachpolitisch ausdiskutieren und neuen Reformzielen der bisher vorgesehene Zeitplan für Verabschiedung und Inkrafttreten der gesetzlichen Regelungen zum 01.01.2027 bzw. 01.01.2028 im Interesse einer tragfähigen gemeinsamen Lösung moderat angepasst werden muss. Denn überhastete und fachpolitisch nicht hinreichend abgesicherte Entscheidungen würden unkalkulierbare Folgekosten, unzureichend praxistaugliche gesetzliche Vorgaben und zu zusätzliche Belastungen für junge Menschen, ihre Familien, die umsetzenden Verwaltungen sowie die leistungserbringenden Träger mit sich bringen – was die Kommunen in hohem Maß trifft. Sollte der Zeitplan jedoch angepasst werden, braucht es dringend zugleich eine neu gesetzlich festgelegte Frist, die verbindlich absichert, was als Fortschritt im Bereich Inklusion in der Kinder- und Jugendhilfe bereits erreicht und auf den Weg gebracht wurde.
Notwendig ist ferner Transparenz über die Reihenfolge der zu bearbeitenden Themen und ein im Dialog ausgehandelter Reformrahmen von Bund, Ländern und Kommunen mit den Verbänden und Selbstvertretungen von jungen Menschen und Familien, um Vertrauen in den politischen Prozess zurückzugewinnen sowie realistische Arbeitsschritte zu vereinbaren. Losgelöste Paralleldebatten irritieren. Alle Akteure müssen hierbei noch einmal prüfen, was sie zum Gelingen einbringen können.
Es ist für die Kinder- und Jugendhilfe, die verlässlich den Kinderschutz sichert und die kommunale Infrastruktur für junge Menschen und Familien organisiert, von grundlegender Bedeutung, dass die Kinder- und Jugendhilfepolitik handlungsfähig ist. Eine Überhitzung der Debatte, weil Krisendiagnosen und -rhetorik den Alltag übernehmen oder diese gar politisch potenziert werden, schadet. Die jungen Menschen und Familien müssen in ihr Sozialleistungssystem – in die Kinder- und Jugendhilfe – vertrauen können. Aus Sicht der AGJ trägt das Wie der Kinder- und Jugendhilfepolitik – wie sie gemeinsam gestaltet und ausgehandelt wird – dabei eine große Verantwortung zur Vertrauensbildung. Junge Menschen dürfen in einer alternden Gesellschaft nicht den Eindruck gewinnen, dass ihre Rechte und Bedarfe nicht gesehen sowie ihre Infrastrukturen nicht mehr weiterentwickelt werden.
Geschäftsführender Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, den 08.06.2026
Fußnoten
[1] Ansprechperson für diese Stellungnahme in der AGJ ist die stellv. Geschäftsführerin in ihrer Zuständigkeit für das Arbeitsfeld I „Organisations-, Finanzierungs- und Rechtsfragen“ und die AGJ-Gesamt-AG SGB VIII-Reform: Angela Smessaert (angela.smessaert@agj.de).
[2] Die Reform soll u.a. Schnittstellen in der Kinder- und Jugendhilfe bearbeiten und die gesetzlich notwendige Klärung für eine inklusive Öffnung der Kinder- und Jugendhilfe leisten, vgl. Übersicht beim BMBFSFJ unter https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/ministerium/gesetze/erstes-gesetz-zur-strukturreform-der-kinder-und-jugendhilfe-282938 und diverse Stellungnahmen unter https://jugendhilfeportal.de/artikel/stellungnahmen-zum-referentenentwurf.
[3] In der AG wurden wohl Kürzungsvorschläge in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Eingliederungshilfe verhandelt, vgl. unter https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/paritaetischer_drohender-kahlschlag-2026.pdf. Ein konsolidiertes Ergebnis wird zur Ministerpräsidentenkonferenz am 26.06.2026 erwartet.
[4] Zur Aussprache in einer aktuellen Stunde des Bundestags am 24.04.2026 unter dem Titel „Kein Sozialabbau auf Kosten von Kindern, Jugendlichen, Familien und Menschen mit Behinderungen“ unter https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw17-de-aktuelle-stunde-sozialabbau-1166792.
[5] „Gemeinsam zum Ziel statt zu erstarren“ gehörte insofern auch am Ende des letzten Bundesbeteiligungsprozesses zu den zentralen AGJ-Forderungen, vgl. Zweite AGJ-Stellungnahme zum Beteiligungsprozess „Gemeinsam zum Ziel“ v. 21./22.09.2026 unter https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2023/Zweite_AGJ-StN_Gemeinsam-zum-Ziel.pdf.