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Kürzungen beim Unterhaltsvorschuss: Jugend- und Bildungspolitik durch die Hintertür – mehr Druck auf die Kinder- und Jugendhilfe

Zwischenruf der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

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ABSTRACT

Die geplante Kürzung des Unterhaltsvorschusses für 16- und 17-Jährige verschlechtert die Lebensbedingungen von Alleinerziehenden, insbesondere Müttern, und Jugendlichen. Zugleich erhöhen die Einsparungen den Druck auf die Jugendhilfe, denn Armut hat für die Betroffenen gravierende Folgen und löst weitere Hilfebedarfe aus. Es geht deshalb um Jugendpolitik und soziale Gerechtigkeit, Bildungschancen, gesellschaftliche Teilhabe und nicht zuletzt um das Vertrauen einer jungen Generation in die Verlässlichkeit unseres demokratischen Staates.

Bruch mit dem bisherigen Konsens der Jugendpolitik

Es war lange Zeit Konsens, dass Jugendliche, die in Armutslagen oder in prekären Lebenslagen aufwachsen, gerade im Jugendalter in ihrer Bildungsteilhabe und beim Übergang in die Erwerbsarbeit unterstützt werden sollten. Die jüngsten Aussagen der Forschungsministerin Dorothee Bär zum BAföG [1] sowie der jetzt vorliegende Vorschlag aus dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Kürzung des Unterhaltsvorschusses [2] weisen in die gegenteilige Richtung: Junge Menschen in prekären Lebenslagen können in ihrer Qualifikationsphase nicht mehr in der bisherigen Form damit rechnen, dass soziale Benachteiligungen reduziert werden.

Es geht beim Unterhaltsvorschuss um die Streichung von Leistungen für junge Menschen, die besonders auf Unterstützung angewiesen sind. Zahlreiche Studien belegen übereinstimmend, dass Armut sehr häufig in Ein-Eltern-Familien auftritt [3]. Dennoch soll der Unterhaltsvorschuss nach den Plänen von Bundesjugendministerin Karin Prien künftig nur noch bis zum 16. statt bis zum 18. Geburtstag ausbezahlt werden. Von der Neuregelung wären laut UVG-Statistik etwa 110.000 Jugendliche betroffen [4].

Es stellt sich insgesamt eine grundlegende jugendpolitische Frage: Warum sollen 16- und 17-jährige Jugendliche die wirtschaftlichen Konsequenzen dafür tragen, dass ein unterhaltspflichtiger Elternteil seiner Verantwortung nicht nachkommt? Der Unterhalts-vorschuss ist keine Belohnung für den alleinerziehenden Elternteil, sondern eine Absicherung des Kindes. Es wäre daher kaum nachvollziehbar, wenn der Staat auf das Versäumnis eines unterhaltspflichtigen Elternteils damit reagieren würde, die finanzielle Absicherung des betroffenen Kindes zu kürzen.

Noch mehr Druck auf Ein-Eltern-Familien

Die Leidtragenden der Kürzung beim Unterhaltsvorschuss wären nicht diejenigen, die ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, sondern die Jugendlichen und der Elternteil, vor allem Mütter [5], bei dem sie leben und der bereits die Hauptverantwortung für Betreuung, Erziehung und Alltag trägt. Nicht jeder alleinerziehende Elternteil ist ohne Weiteres in der Lage, Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil eigenständig und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen. Ein solches Verfahren kann Zeit, Kraft, rechtliche Unterstützung und finanzielle Mittel erfordern – Ressourcen, die im ohnehin fordernden Alltag einer Alleinerziehenden-Familie nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen. Dies wird in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe, z. B. in der sozialpädagogischen Familienhilfe, immer wieder deutlich.

Damit droht eine doppelte Benachteiligung: Zunächst kommt der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verantwortung nicht nach, und anschließend zieht sich auch der Staat aus seiner bisherigen Absicherungsfunktion zurück. Die wirtschaftlichen Folgen tragen dann weder der säumige Elternteil noch zunächst der Staat, sondern unmittelbar der junge Mensch und der Elternteil, bei dem er lebt.

Hoher Unterstützungsbedarf gerade im späten Jugendalter

Auch die Annahme, Jugendliche benötigten mit Vollendung des 16. Lebensjahres weniger Unterstützung, überzeugt nicht. Gerade in diesem Alter entstehen neben dem Bestreiten des allgemeinen Lebensunterhalts erhebliche Aufwendungen für Bildung, Mobilität, digitale Ausstattung, Kleidung, Klassenfahrten, Ausbildungssuche, Bewerbungen und gesellschaftliche Teilhabe. Es ist – wie eingangs erwähnt – eine entscheidende Lebensphase, in der wichtige Weichen für Schulabschluss, Berufsausbildung, Studium und den Übergang in ein selbstständiges Erwachsenenleben gestellt werden.

Finanzielle Unsicherheit kann in dieser Phase die Bildungs- und Teilhabechancen zusätzlich einschränken. Wenn notwendige Mittel fehlen, geht es nicht allein um abstrakte Haushaltszahlen, sondern um ganz konkrete Fragen: Kann ein*e Jugendliche*r an einer Klassenfahrt teilnehmen? Ist ein Laptop für die Schule finanzierbar? Können Fahrtkosten zu einem Praktikum oder Bewerbungsgespräch getragen werden? Ist gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe möglich?

Mit der geplanten Kürzung wird auch der Druck auf die Kinder- und Jugendhilfe erhöht, deren Angebote insbesondere von jungen Menschen und Familien in Armutslagen genutzt werden. Die Kinder- und Jugendhilfe wird noch mehr damit konfrontiert werden, Jugendliche in diesen Lebenslagen zu unterstützen und dies in einer Zeit, in der politisch viel davon gesprochen wird, die Kinder- und Jugendhilfe in ihrer Aufgabenstruktur zu entlasten.

Auch demokratiepolitisch ein höchst problematisches Signal

Auch das demokratiepolitische Signal dieser Pläne ist nicht zu unterschätzen. Die heute 16- und 17-Jährigen gehören zu jener Generation, die bei der nächsten Bundestagswahl erstmals über die politische Zukunft dieses Landes mitentscheiden kann. Von jungen Menschen wird erwartet, dass sie sich für Demokratie interessieren, Verantwortung übernehmen, sich gesellschaftlich engagieren und Vertrauen in demokratische Institutionen entwickeln.

Junge Menschen sollten erfahren, dass der Sozialstaat eine „Infrastruktur sozialer Freiheit” ist, wie die Staatssekretärin im Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Katja Mast, es jüngst formuliert hat. Diese bedeutet gerade nicht, Leistungen für die jungen Menschen im Jugendalter zu streichen, die ihre wirtschaftliche Situation noch nicht selbst beeinflussen können. Jugendliche können kein Vertrauen in den Sozialstaat aufbauen, wenn dieser ausgerechnet an ihrer sozialen Sicherung spart. Die politische Antwort sollte deshalb darin bestehen, die tatsächlichen Verantwortlichen konsequenter in die Pflicht zu nehmen – nicht darin, die Unterstützung der Betroffenen zu reduzieren.

Eine demokratische und soziale Gesellschaft muss sich daran messen lassen, wie sie mit denjenigen umgeht, die ihre wirtschaftliche Situation nicht selbst verschuldet haben und auf verlässliche Unterstützung angewiesen sind. Wer das Vertrauen junger Menschen in Demokratie und staatliche Institutionen stärken möchte, sollte ihnen gerade an der Schwelle zum Erwachsenenalter vermitteln, dass sie gesehen, ernst genommen und nicht allein gelassen werden.

Die geplante Kürzung des Unterhaltsvorschusses wirft deshalb weit mehr als eine haushaltspolitische Frage auf. Es geht um Jugendpolitik und soziale Gerechtigkeit, Bildungschancen, gesellschaftliche Teilhabe und nicht zuletzt um das Vertrauen einer jungen Generation in die Verlässlichkeit unseres demokratischen Staates.

Geschäftsführender Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

Berlin, den 28.07.2026


Fußnoten

[1] www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/baer-bafoeg-reform-100.html

[2] www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/prien-unterhaltsvorschuss-gesetzentwurf-regierungsabstimmung-100.html

[3] So zeigen z. B. die Ergebnisse der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2025, dass 28,9 % der Personen in Alleinerziehenden-Haushalten ein Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze hatten. Damit war die Armutsgefährdungs-quote von Menschen in Haushalten von Alleinerziehenden mehr als doppelt so hoch wie die von Menschen in Haushalten von Paaren mit einem oder mehreren Kindern (12,0 %). Statistisches Bundesamt 2026, www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/07/PD26_N051_12.html?nn=2110.

[4] Unterhaltsvorschussgesetz-Geschäftsstatistik - Tabelle 1 - Leistungsberechtigte im Jahr 2025, www.govdata.de/suche/daten/unterhaltsvorschussgesetz-uvg-geschaftsstatistik37469?ids=4b93353b-0fae-4bdc-9d24-9d75cdd7e241&ids=c443680d-a480-4fd9-816a-a301bc2e7a97 [Zugriff am 27.07.2026]. Das BMBFSFJ selbst spricht laut Presseberichten von etwa 80.000 betroffenen jungen Menschen, z. B. www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/prien-unterhaltsvorschuss-gesetzentwurf-regierungsabstimmung-100.html.

[5] 84,4 % aller Alleinerziehenden mit Kindern unter 18 Jahren sind Frauen. Quelle: Statistisches Bundesamt 2026, s. Fn 3.

Gefördert vom:
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Im Rahmen des:
KJP - Kinder- und Jugendplan des Bundes. Stärken, was die Zukunft trägt.

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