Gesetzgebungsverfahren 1. KJHSRG startet
Am 12. August 2026 wurde vom Kabinett der notwendige Beschluss gefasst, um den Entwurf für ein 1. Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in den Gesetzgebungsprozess zu bringen. Die zugehörige Meldung des BMBFSFJ findet sich hier.
Der jetzige Regierungsentwurf unterscheidet sich deutlich gegenüber dem Referentenentwurf - sowohl in der Fassung der offiziellen Länder- und Verbändeanhörung von April 2026 wie auch späteren inoffiziell kursierenden Fassungen von Juni 2026.
Die AGJ-Gesamt-AG SGB VIII hat sich zum Regierungsentwurf ausgetauscht und beschlossen, dass eine erneute differenzierte Bewertung der AGJ erforderlich ist. Mit der Veröffentlichung kann nach der AGJ-Vorstandssitzung am 1./2. Oktober 2026 gerechnet werden.
Entsprechend der üblichen Schritte in Gesetzgebungsprozessen findet nun zunächst eine Auseinandersetzung im Bundesrat statt. Mit den Beratungen im Bundestag ist ab Ende September/Anfang Oktober zu rechnen. Teile des Entwurfs sollen am Tag nach Verkündigung in Kraft treten, der Teil des Entwurfs mit Änderungsvorschlägen im verbliebenen Kontext Inklusion am 1. Januar 2028.
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