Unser Auftrag – Wer sind wir?

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ ist das Forum und Netzwerk bundeszentraler Zusammenschlüsse, Organisationen und Institutionen der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Rechtsträger der AGJ ist der „Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe e. V.“.

Die AGJ vereint unter ihrem Dach über 100 Mitgliedsorganisationen. Diese arbeiten und wirken zusammen mit dem Ziel der jugendpolitischen und fachpolitischen Kommunikation und Kooperation auf der Bundesebene, aber auch im europäischen bzw. internationalen Kontext und bilden ein fachpolitisch kompetent arbeitendes Netzwerk in den sechs Mitgliedergruppen der AGJ:

Seit ihrer Gründung im Jahr 1949 sieht die AGJ ihren zentralen Auftrag darin, die organisatorischen und fachlichen Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe auf der Bundesebene zu bündeln. Die AGJ versteht sich als Interessenvertretung der Kinder- und Jugendhilfe, als träger- und handlungsfeldübergreifender Zusammenschluss und als kooperatives Netzwerk im Interesse der Einheit der Jugendhilfe.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ erbringt in der Regel selbst keine unmittelbaren Leistungen für junge Menschen und vertritt deren Interessen insoweit nur mittelbar. Es liegt in der Verantwortung und Zuständigkeit der AGJ-Mitgliedsinstitutionen und -organisationen, ihren jeweiligen Zielsetzungen und Wertorientierungen entsprechend, konkrete Leistungsangebote für Kinder und Jugendliche und ihre Familien umzusetzen. Grundlage für die Zusammenarbeit in der AGJ sind Pluralität und Partnerschaft. Zentral für das Handeln der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ sind die Leitbegriffe Kommunikation – Kompetenz – Kooperation.