30 JAHRE UN-KINDERRECHTSKONVENTION – GESAMTGESELLSCHAFTLICH FÜR KINDERRECHTE EINTRETEN

30 JAHRE UN-KINDERRECHTSKONVENTION –  GESAMTGESELLSCHAFTLICH FÜR KINDERRECHTE EINTRETEN

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Zum  heutigen  30.  Geburtstag  der  UN-Kinderrechtskonvention macht  die  Arbeitsgemeinschaft  für  Kinder- und Jugendhilfe – AGJ weiterhin auf gravierende Lücken bei der Umsetzung der Kinderrechte aufmerksam.   Umsetzungsdefizite   sieht   die   Dachorganisation   der   Kinder-   und   Jugendhilfe   beispielsweise  bei  der  Nichtdiskriminierung  von  Kindern.  Es  gibt  immer  noch  entscheidende  strukturelle   Benachteiligungen   sowohl   von   Kindern   aus   Familien   mit   niedrigem   Einkommen,   nichtdeutscher   Familiensprache   oder   geringen   Bildungsressourcen   als   auch   bei   Kindern   mit   Behinderung. Dieses hat der zuständige UN-Ausschuss bereits beim letzten Staatenberichtverfahren kritisiert. „Die AGJ fordert deswegen ein weites Verständnis von Inklusion, das auf Verschiedenheit als Normalfall abzielt. Das heißt, auf Bundesebene Rahmenbedingungen, Konzepte und Strukturen so  zu  gestalten,  dass  Organisationen,  Träger  und  Akteure  der  Kinder-  und  Jugendhilfe  dabei  unterstützt werden, Inklusion zu leben. Die Umsetzung einer inklusiven Lösung im SGB VIII wird von der AGJ seit vielen Jahren nachdrücklich unterstützt,“ sagte der Geschäftsführer, Peter Klausch heute in Berlin.

Weiterhin  kritisiert  die  AGJ,  dass  die  vorrangige  Berücksichtigung des  Kindeswohls,  ebenfalls  ein  Grundsatz der Kinderrechtskonvention, nicht in dem Maße umgesetzt wie es der 5./6. Staatenbericht der Bundesregierung suggeriert. Dies zeigt sich vor allem bei der hoch problematischen Situation z. B.  von  geflüchteten  Familien.  Vor  allem  in  der  Zeit,  die  die  Familien  in  Gemeinschaftsunterkünften  verbringen   müssen,   scheint   der   Vorrang   des   Kindeswohls   außer   Kraft   gesetzt   zu   werden:   Erstaufnahmeeinrichtungen  benötigen  keine  Betriebserlaubnis,  die  sie  als  geeignete  Lebensorte  für  Kinder ausweist. Das hat Auswirkungen auf die Ausstattung der Einrichtung, die Belegung der Zimmer und  die  medizinische  Versorgung.  Aus  kinderrechtlicher  Perspektive  ist  besonders  von  Bedeutung,  dass die Schaffung geeigneter Beteiligungsmöglichkeiten sowohl zur Mitgestaltung des Lebensortes als auch zur Artikulation von Beschwerden und Sorgen in diesen Einrichtungen mindestens nachrangig ist.  „Die  AGJ  hält  insbesondere  Großeinrichtungen  wie  AnKer-Zentren  per  se  als  für  Kinder  ungeeignete  Orte.  Sie  fordert  eine  bedarfsgerechte  räumliche  Gestaltung  für  diese  und  andere  ‚verletzliche‘ Gruppen,“ betonte Peter Klausch.

Der AGJ-Geschäftsführer führte weiter aus, dass es für die vollständige Umsetzung der Kinderrechte in  Deutschland  neben  einer  rechtlichen  Absicherung  im  Grundgesetz  ein  gesamtgesellschaftliches  Eintreten für Kinderrechte sowie ein breites Zusammenarbeiten aller Akteure auf Bundes-, Landes- und kommunaler  Ebene brauche.  Ebenso  dürften  Kinderrechte  nicht  nur  im  Ressort  Kinder,  Jugend und Familie eine Rolle spielen, sondern sollten in allen Politikfeldern einbezogen werden.