Europäische Jugendpolitik in einem sozialen Europa

Europäische Jugendpolitik in einem sozialen Europa
Entwicklungsperspektiven von Jugendpolitik in Europa in Zeiten politischen Wandels

Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

Positionspapier als PDF

Die Debatten über die Zukunft der Europäischen Union[1] sowie die Relevanz der europäischen Idee werden aktuell intensiv geführt. Die Notwendigkeit einer stärkeren Berücksichtigung der sozialen Dimension[2] in der EU ist einer der zentralen Diskussionspunkte. In dieser Phase sind auch auf junge Menschen bezogene Politiken, Strategien und Maßnahmen in den Fokus der Debatte gerückt. Sie spielen bei der Ausgestaltung eines sozialen Europas eine wesentliche Rolle.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ befürwortet die Bestrebungen für eine Verstärkung der sozialen Dimension in der EU sowie für ein aktives jugendpolitisches Engagement. Die AGJ sieht sich verpflichtet, sich im Namen der Kinder- und Jugendhilfe an der Debatte um die Zukunft der EU zu beteiligen und die aktuellen Entwicklungen in den nationalen Fachdiskurs einzuspeisen, deren Ausgang auch Einfluss auf die Entwicklung (Gesamt-)Europas haben wird. Das vorliegende Papier setzt die verschiedenen Entwicklungen und Diskursstränge auf europäischer Ebene im Hinblick auf ein „jugendpolitisches Gesamtbild“ miteinander in Bezug. Es erfolgt eine Analyse der jugendpolitischen Ausgangslage, der aktuellen jugendpolitischen Prozesse sowie deren Perspektiven in Europa. Es werden Berührungspunkte europäischer und nationaler Jugendpolitik herausgearbeitet und Bezüge zur zukünftigen Jugendpolitik und Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland erläutert. Zudem werden Erwartungen und Entwicklungsperspektiven an eine zukünftige Jugendpolitik bzw. jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa formuliert.

Es gilt, den aktuellen Zeitkorridor zu nutzen und über die EU hinaus Jugendpolitik zum Gestaltungsmerkmal eines gemeinsamen, solidarischen und sozialen Europas zu machen. Jugendpolitik in Europa muss als Ressort- und Querschnittspolitik gestaltet werden, damit ein jugendgerechtes institutionelles Gefüge des Aufwachsens junger Menschen sichergestellt werden kann.

1. Die Zukunft eines sozialen Europas

Vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen wird innerhalb der EU eine Debatte über ihre Zukunft – und damit ihrer Reform – geführt, die im Folgenden in ihren Grundzügen nachgezeichnet werden soll.
Welche Schwerpunkte die EU perspektivisch setzen wird, ist abhängig von der gegenwärtigen Zukunftsdebatte. Dies betrifft auch den Stellenwert von Jugendpolitik innerhalb der EU sowie Strategien und Maßnahmen in den für junge Menschen relevanten Themenfeldern. Bereits jetzt lässt sich feststellen: Soziale Themen, Jugendpolitik und die Anliegen junger Menschen standen nie stärker im Fokus der europäischen Debatte. Diese wird in den nächsten zwei Jahren auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Gremien geführt und ist von vielerlei widerstreitenden Interessen geprägt. Die Errungenschaften der europäischen Integration, insbesondere die Geltung der europäischen Werte – nämlich Demokratie, Solidarität, Offenheit, Vielfalt, Gerechtigkeit und Frieden, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – sind zu verteidigen. Die Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten im Jugendbereich, jugendpolitische Strategien und Programme in Kinder- und Jugendhilfe-, Bildungs- und Beschäftigungsfragen sowie in sozialen Belangen bedürfen gerade jetzt eines besonderen Augenmerks und einer entsprechenden Positionierung.

Seit 2016 sind auf europäischer Ebene eine Vielzahl von Debatten geführt worden, die die Relevanz der Gestaltung der Lebenslagen junger Menschen in Europa vor dem Hintergrund eines erneuerten Europas mit einer stärkeren sozialen Dimension beschreiben:

  • Im Dezember 2016 begründet die EU-Kommission in ihrer Mitteilung „Investieren in Europas Jugend“ die Grundlagen für die kinder- und jugend(hilfe)politische Dimension zukünftiger Politik. Darin werden Maßnahmen für mehr Investitionen in junge Menschen als ein „Fundament für eine gerechte, offene und demokratische Gesellschaft, für gesellschaftliche Mobilität und Inklusion sowie für nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Beschäftigung"[3] vorgeschlagen. Hintergrund ist die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Die Kommission kündigt darin eine deutliche Aufstockung von Mitteln an, u. a. in Erasmus+*[4] und im Rahmen der Jugendbeschäftigungsinitiative, die Einrichtung des Europäischen Solidaritätskorps*[5] und eine Erneuerung der Europäischen Jugendstrategie nach 2018.
  • In der Erklärung von Rom (März 2017) proklamieren die Mitgliedstaaten und EU-Institutionen, sich für eine EU starkzumachen, „in der junge Menschen die beste Bildung und Ausbildung erhalten und auf dem gesamten Kontinent studieren und Arbeit finden können“[6]. Ziel ist ein sicheres und geschütztes, wohlhabendes, nachhaltiges, soziales und starkes Europa in der Welt.
  • Im selben Monat legt die Kommission das „Weißbuch zur Zukunft – die EU der 27 im Jahr 2025“[7] vor und schafft damit die Grundlagen für eine weitreichende Zukunfts- und Reformdebatte. Das Weißbuch nennt fünf verschiedene Szenarien für die EU bis 2025, die verschiedene Intensitäten der künftigen Zusammenarbeit beschreiben: von „Weiter wie bisher“, „Schwerpunkt Binnenmarkt“ über „Wer mehr will, tut mehr“ bis hin zu „Weniger, aber effizienter“ oder „Viel mehr gemeinsames Handeln“. Die jugendpolitische Dimension ist in den verschiedenen Szenarien sehr unterschiedlich ausgeprägt.
  • Im November 2017 wird als Teil der Initiativen zum Ausbau der sozialen Dimension Europas in Göteborg durch die EU-Institutionen die Europäische Säule der sozialen Rechte[8] proklamiert. Dabei handelt es sich zwar um Grundsätze und Rechte, die keine bindende Wirkung entfalten, die jedoch die Mitgliedstaaten anhalten, in bestimmten klar definierten Bereichen ihre sozialpolitische Verantwortung wahrzunehmen.
  • Im Dezember 2017 beschließt der Europäische Rat Schlussfolgerungen[9] u. a. zu den Themen soziale Dimension sowie Bildung und Kultur. Die Regierungschefs erklären sich bereit, mit einer Reihe konkreter Maßnahmen die soziale Dimension der EU weiterzuentwickeln und Maßnahmen für Bildung und Kultur als dem Schlüssel zum Aufbau inklusiver und von Zusammenhalt geprägter Gesellschaften zu ergreifen.

Im Mai und Juni 2018 konkretisieren sich die vorangegangenen Debatten in greifbaren jugendpolitischen Vorschlägen. Die Kommission veröffentlicht:

  • einen Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)[10] (2021 bis 2027). Der Rahmenplan zeigt die budgetären Prioritätensetzungen unter den restriktiven finanziellen Bedingungen des Brexits. Hervorzuheben ist: Die vorgesehenen Maßnahmen für junge Menschen sind – bei insgesamt sinkenden Mitteln – der Bereich mit der zweitstärksten Steigerung im MFR;
  • einen Vorschlag für eine erneuerte jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa[11], der EU-Jugendstrategie für den Zeitraum 2019-2027. Den EU-Jugendprogrammen wird als Umsetzungsinstrumenten eine starke Rolle zugewiesen;
  • Vorschläge für Rechtstexte zu verschiedenen Programmen für die Zeit von 2021 bis 2027. Die Kommission konkretisiert damit die im MFR beschriebenen politischen und konzeptionellen Grundlagen und löst die budgetären Ankündigungen in den Programmvorschlägen ein, u. a. für die Nachfolgeprogramme von Erasmus+[12] und für das Europäische Solidaritätskorps[13].

Erwartungen

Die AGJ begrüßt die konkreten Vorschläge und Maßnahmenpakete, die bereits ab 2019 wirksam werden sollen. Auf die gemachten Ankündigungen müssen nun konkrete Taten folgen. Dies ist angesichts der politischen Debatten und unterschiedlichen Interessenlagen in Europa aber nicht selbstredend.

  • Kommission, Rat und Parlament und die darin vertretenen Repräsentanten aus der Bundesrepublik Deutschland werden aufgefordert, den eingeschlagenen Weg der Stärkung der sozialen Dimension in der EU durch Berücksichtigung jugendpolitischer Fragestellungen konsequent weiterzugehen und zu konkretisieren. Die Vorstellungen eines sozialen Europas dürfen sich nicht als unzureichende, nicht umsetzbare Symbolpolitik erweisen.
  • Die Hinterlegung einer stärkeren sozialen Dimension mit einer starken Jugendpolitik, die sowohl eine ressort- als auch querschnittspolitische Dimension hat, ist ein wesentliches Element. Es geht darum, die vorgeschlagenen jugendpolitisch relevanten Maßnahmen im Dialog mit der Zivilgesellschaft weiterzuentwickeln und deren Umsetzung zu gewährleisten.
  • Angesichts der bevorstehenden Europawahlen in 2019 wird ein Wahlprüfstein sein, inwieweit die Parteien die Berücksichtigung von Jugendbelangen in europäischer Politik zum Teil ihrer Agenda machen und diese unterstützen.

2. Europäische Jugendpolitik als Teil eines sozialen Europas der Zukunft

Trotz der zunehmenden Verbesserung der wirtschaftlichen Bedingungen im europäischen Raum sind die Auswirkungen der Schulden-, Banken- und Finanzkrise sowie einer hauptsächlich auf Wirtschaftsinteressen basierenden europäischen Politik immer noch spürbar. In einer Reihe von EU-Mitgliedsstaaten sind Teile der Bevölkerung von Armut, sozialer Ausgrenzung und Arbeitslosigkeit betroffen. Die gesamtgesellschaftlichen Folgen der ungleichen Verteilung von Ressourcen werden immer deutlicher. Die Uneinigkeit in der Flüchtlingsfrage und der bevorstehende Austritt Großbritanniens stellen die EU vor weitere große Herausforderungen. Die EU gilt im öffentlichen bzw. medialen Diskurs als geschwächt. Es wird vielfach unterstellt, dass ein Großteil der europäischen Bürgerinnen und Bürgern der EU ihr Vertrauen entzogen hat. Politische Verwerfungen in einzelnen Mitgliedsstaaten haben ebenfalls Auswirkungen auf die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der EU. Ein Wiederaufleben von nationalen Stereotypen und das Erstarken von rechtspopulistischen Tendenzen und Parteien können als ein Indikator dafür gewertet werden.

Viele junge Menschen sehen sich durch die Entwicklungen innerhalb der EU einer ungewissen Zukunft gegenüber. Es ist derzeit nicht absehbar, wie sich der technologische Wandel, demographische Trends, Diskriminierung, soziale Ausgrenzung und Migration auf Beschäftigung und Qualifikationen junger Menschen oder die Strukturen bestehender Demokratien auswirken werden. Der EU-Jugendbericht zeigt, dass sich die Lebenssituation junger Menschen in vielen EU-Ländern zwar verbessert hat, es dennoch eine Vielzahl unbewältigter politischer, sozialer und wirtschaftlicher Probleme gibt, die sich negativ auf die Lebenslagen junger Menschen auswirken.[14]
Aufschluss darüber, welche Erwartungen junge Menschen an eine erfolgreiche europäische Jugendpolitik und an ein Europa der Zukunft haben, geben z. B. die sogenannten „Youth Goals“[15] im Rahmen des Strukturierten Dialogs*. Junge Menschen wollen in erster Linie den Akteuren in der EU vertrauen können und eine stärkere Einbindung in politische Beteiligungsprozesse erfahren. Dies setzt Informationen und Beteiligungsräume voraus. Junge Menschen fordern einen gleichberechtigten Zugang zu gesellschaftlichen Rechten, Bildung, lebenslangem Lernen, Arbeit und Chancen. Bildung ist ein Schlüssel zu aktiver Bürgerschaft, einer inklusiven Gesellschaft und Beschäftigungsfähigkeit. Dies bedeutet, dass auch die non-formale Bildung eine größere Anerkennung erfahren muss. Allen jungen Menschen sollen Möglichkeiten offenstehen, sich in einer Jugendorganisation zu engagieren, an Aktivitäten der Jugendarbeit zu partizipieren sowie an europäischen Jugendprogrammen teilzunehmen. Darüber hinaus machen sich junge Menschen in Europa Sorgen um die Umwelt und rufen zum verantwortungsvollen und nachhaltigen Handeln auf.

Erwartungen

Mittel- und langfristig können die angedeuteten Entwicklungen eine Bedrohung für die bestehenden demokratischen Strukturen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der EU darstellen. Angesichts der beschriebenen gegenwärtigen Lebenslagen, Herausforderungen und Wünsche junger Menschen ist es eine prioritäre Aufgabe der EU, die soziale Ausrichtung Europas voranzutreiben und das Vertrauen der europäischen Bevölkerung wiederzugewinnen:

  • Eine tiefgreifende Erneuerung Europas muss die Schaffung eines sozialen Europas zum Ziel haben, welches kinder- und jugendgerecht, demokratisch und partizipativ, inklusiv, offen und vielfältig sowie erfahrbar ist.
  • Dazu ist eine starke Jugendpolitik notwendig, verbunden mit einer jugend- und bildungspolitischen Agenda auf europäischer Ebene, die junge Menschen und ihre Bedürfnisse, ihr Wohlbefinden, ihre gesellschaftliche Teilhabe und ihre Autonomie in den Mittelpunkt stellt und die an den Lebenslagen junger Menschen ausgerichtet ist. Zusätzlich soll ein besonderer Fokus auf der Unterstützung von nicht privilegierten, benachteiligten und beeinträchtigten jungen Menschen liegen.

3. Die EU-Jugendstrategie als jugendpolitisches Instrument

3.1 EU-Jugendstrategie* 2010-2018

Jugend zählt zu einem der Politikbereiche, in dem die EU Maßnahmen zur Koordinierung, Ergänzung oder Unterstützung der Aktivitäten der Mitgliedsstaaten durchführen kann. Die jugendpolitische Kompetenz ist aber bei den Mitgliedsstaaten verortet. Die EU-Jugendstrategie dient als Handlungsrahmen auf europäischer Ebene sowie für die Ausgestaltung bzw. Neuausrichtung nationaler Jugendpolitiken. Sie basiert auf der für den Jugendbereich angepassten „Offenen Methode der Koordinierung“, mit der ein Mehr an Verbindlichkeit bei den strategischen Zielen und ein intensiverer fachlicher Austausch erreicht werden soll. Die EU-Jugendstrategie hat Einfluss auf ressortpolitische („Initiativen im Jugendbereich“) und querschnittspolitische Vorgänge.[16] Für den querschnittspolitischen Handlungsansatz werden insbesondere die Bereiche Soziales, Beschäftigung, Bildung, Gesundheit und Kultur genannt, „bei dem den Problemen der Jugend bei der Konzipierung, Umsetzung und Bewertung von Strategien (…) Rechnung getragen wird.[17] Es wurden zwei übergeordnete Ziele und acht Aktionsfelder vereinbart, in denen die Mitgliedstaaten eigene jugendpolitische Schwerpunkte setzen und Maßnahmen durchführen. Bei der Verfolgung der Ziele werden die Mitgliedsstaaten durch verschiedene Instrumente unterstützt.
Die externe Evaluation der Kommission (März 2016) zeigt, dass die EU-Jugendstrategie die Jugendpolitik in den Mitgliedsstaaten gestärkt und weiterentwickelt hat. Innerhalb Deutschlands koordinieren Bund und Länder die Umsetzung der EU-Jugendstrategie, verbunden mit dem Ziel, europäische Impulse in die Politik und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe zu geben. In der Bundesrepublik wird die EU-Jugendstrategie als Impulsgeber für die europäische und internationale Jugendarbeit und die Verankerung des Themas Europa in der Kinder- und Jugendhilfe genutzt.

3.2 Vorschlag für eine neue und erweitere EU-Jugendstrategie 2019-2027

In dem Vorschlag einer neuen EU-Jugendstrategie schlägt die Kommission vier übergreifende Ziele[18] und drei Aktionsbereiche vor. Der Vorschlag ist im Handlungsfeld der für Jugendpolitik verantwortlichen Ministerien verortet, was eine stärkere Ressortpolitik im Vergleich zur vorangegangenen EU-Jugendstrategie betont. Er beinhaltet gleichzeitig konkrete Maßnahmen zum sektorenübergreifenden Vorgehen auf europäischer Ebene und ermöglicht die nötige politische Impulssetzung seitens des Jugendbereiches. Die drei Aktionsbereiche lauten:

  1. Beteiligung (insbesondere die Förderung der Teilhabe junger Menschen mit geringeren Chancen);
  2. Begegnung (im Sinne der Möglichkeiten des Lernens, des Engagements, der Vernetzung und der Gestaltung in Europa durch grenzüberschreitende Mobilität);
  3. Befähigung (Dabei gewinnt das Konzept Youth Work* an Bedeutung, das durch die Setzung einer EU-Agenda für Youth Work auf europäischer Ebene nachhaltig gestärkt und profiliert werden soll).

Die neue EU-Jugendstrategie setzt zur Realisierung der genannten Ziele sowohl auf bewährte und zwischenzeitlich weiterentwickelte als auch auf neue Instrumente und Maßnahmen:

  • Die Möglichkeiten junger Menschen, sich im derzeitigen Strukturierten Dialog an politischen und gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen, werden zum „EU Youth Dialogue“ weiterentwickelt.
  • Das Instrument des Voneinander-Lernens (Peer-Learning) wird durch neue Methoden und Formen sowie die Einbindung in die EU-Arbeitspläne in Verbindung mit gemeinsamen jugendpolitischen Prioritäten aufgewertet.
  • Zur Umsetzung der EU-Jugendstrategie erarbeiten die Mitgliedsstaaten nationale Aktionspläne, die (ressort- und sektorspezifisch) Ziele und Maßnahmen in ausgewählten Aktionsbereichen für jeweils drei Jahre beschreiben.
  • Der Rahmen für ein Monitoring wird überarbeitet. Die Kommission schlägt die Bestimmung von politischen Indikatoren vor, für deren Ausarbeitung eine europäische Gruppe von Expertinnen und Experten einberufen wird.
  • Zur stärkeren Berücksichtigung der Anliegen und Interessen junger Menschen in der EU-Politik wird eine EU-Koordinatorin bzw. ein EU-Koordinator eingesetzt.
  • Die Kommission richtet einen Mechanismus ein, der regelmäßig aufzeigt, in welcher Höhe die EU finanzielle Mittel zugunsten junger Menschen zur Verfügung stellt.
  • Mittels einer EU-Jugendstrategie-Plattform sollen die verschiedenen Akteure in regelmäßigem Austausch stehen.
  • Eine stärkere Verbindung der zukünftigen EU-Jugendstrategie mit den EU-Jugendprogrammen wird über die weitergehende Nutzung der Finanzmittel und über die Arbeit der Nationalen Agenturen hergestellt.

Erwartungen

In Anlehnung an vorhergehende Positionen[19] formuliert die AGJ folgende Erwartungen an die neue jugendpolitische Zusammenarbeit ab 2019. Der Großteil dieser Erwartungen ist in dem Vorschlag der Kommission einer neuen EU-Jugendstrategie aufgegriffen; dessen Umsetzung muss jedoch im weiteren Implementierungsprozess sichergestellt und begleitet werden.

  • Die AGJ setzt sich für eine neue EU-Jugendstrategie ein, die den Rahmen für eine wirkungsvolle Ressortpolitik und die Grundlage für eine gelingende Querschnittspolitik bildet. Die AGJ plädiert dafür, dass die EU-Jugendstrategie stärker auf Themenfelder fokussiert wird, in denen die EU einen klaren jugendpolitischen Auftrag hat, wie z. B. grenzüberschreitende Mobilität, aktive europäische Bürgerschaft und Engagement in und für Europa, Weiterentwicklung von Youth Work, Stärkung von Vielfalt, Thematisierung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die Bewältigung von aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen.
  • Besonders benachteiligte Jugendliche müssen darin unterstützt werden, Europa als politische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Lebensrealität verstehen und erleben zu können. Die Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten müssen für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen verbessert werden. Dies gilt insbesondere auch für nach Europa eingewanderte oder geflüchtete junge Menschen.
  • Eine neue EU-Jugendstrategie muss jungen Menschen die Beteiligung an politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen in Europa in allen für sie relevanten Lebens- und Lernbereichen ermöglichen und die Voraussetzungen einer tatsächlichen Beteiligung schaffen. Deshalb ist es notwendig, einen besonderen Fokus auf europäische bürgerschaftliche und politische Bildung mit dem Ziel der Förderung europäischen Lernens und Wissens, europabezogener Informationen, europäischen Engagements und Beteiligung zu legen. Das Instrument des Strukturierten Dialoges muss weiterentwickelt und ausgebaut werden.
  • Die Arbeitsweisen und Wirkungen von Youth Work wurden bisher als Querschnittsaufgabe auf die acht Aktionsfelder der EU-Jugendstrategie bezogen. Youth Work muss in Zukunft als Ressortaufgabe innerhalb der EU-Jugendstrategie weiter gestärkt und qualifiziert werden. Fachpolitisch bezieht sich dies auf die Handlungsfelder der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit mit besonderem Blick auf non-formale Bildung und informelles Lernen.
  • Eine gelingende europäische Zusammenarbeit im Jugendbereich braucht ein solides, passgerechtes finanzielles Fundament, welches durch Erasmus+ JUGEND IN AKTION, den Europäischen Sozialfonds und ggf. eigene konkrete Förderformate sichergestellt werden sollte. Die EU-Förderprogramme müssen enger mit der neuen EU-Jugendstrategie verbunden werden.
  • Die AGJ plädiert für eine noch stärkere wissensbasierte Jugendpolitik. Grenzüberschreitendes Peer-Learning, insbesondere im Fachkräftebereich, sollte ausgebaut werden. Dazu gehört auch, neben den bestehenden Studien eine wissenschaftlich basierte Weiterentwicklung des EU-Jugendberichtes.
  • Eine tragfähige EU-Jugendstrategie muss sowohl das Bedürfnis nach Verbindlichkeit als auch den Wunsch nach Flexibilität berücksichtigen. Die Arbeitspläne auf EU-Ebene sollten zielgerichteter als Instrument der EU-Jugendstrategie genutzt werden, um Prioritäten umsetzen zu können. Die Umsetzung der EU-Jugendstrategie in nationale Aktionspläne ist eine wesentliche Voraussetzung für deren Wirksamkeit.
  • Die künftige jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa muss eine breite Beteiligung der unterschiedlichen politischen Ebenen und der zivilgesellschaftlichen Akteure an der Konzeption und Umsetzung der künftigen EU-Jugendstrategie sicherstellen. Ein besonderer Fokus muss auf einer Verbesserung der kommunalen Verankerung und Beteiligung sowie auf der Weiterentwicklung entsprechender Governance-Modelle liegen.

4. Behandlung von Jugendfragen in anderen europäischen Politikfeldern

In den letzten zehn Jahren sind auf europäischer Ebene auch in anderen Politikfeldern viele Strategien entwickelt worden, bei denen junge Menschen in den Blick genommen werden. Diese betreffen insbesondere den Bildungsbereich sowie Maßnahmen für die soziale und berufliche Integration junger Menschen:

  • Im Mai 2009 verabschiedet der Bildungsministerrat der EU einen neuen, strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („Education and Training 2020“)[20]. Die übergreifenden strategischen Ziele lauten: Verwirklichung von lebenslangem Lernen und Mobilität zu Lern- und Ausbildungszwecken; Verbesserung von Qualität und Effizienz der allgemeinen und beruflichen Bildung; Förderung der Gerechtigkeit, des sozialen Zusammenhalts, des aktiven Bürgersinns sowie Innovation und Kreativität. Fortschrittsberichte, Indikatoren und Durchschnittsbezugswerte (Benchmarks) sollen eine transparente Entwicklung sicherstellen.
  • Der Europäische Rat beschließt in 2010 die EU-Strategie „Europa 2020“[21]. Die Strategie verfolgt sowohl wirtschafts- und beschäftigungspolitische als auch bildungs- und sozialpolitische Ziele, die große Auswirkungen auf die Lebenslagen von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien haben. Im Zentrum stehen fünf Kernziele, z. B. die Erreichung einer Beschäftigungsquote von 75 Prozent unter den 20- bis 64-Jährigen, die Senkung der Schulabbrecherquote unter 10 Prozent sowie eine Bewahrung von mindestens 20 Millionen Menschen vor dem Risiko der Armut oder Ausgrenzung.
  • Im April 2013 verabschiedet der Europäische Rat die Empfehlung zur EU-Jugendgarantie[22], mit der sichergestellt werden soll, dass junge Menschen innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder die Schule verlassen haben, ein hochwertiges Angebot für einen Arbeitsplatz, eine weiterführende Ausbildung, einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum erhalten. Jeder Mitgliedsstaat wurde aufgefordert das Jugendgarantie-System einzuführen und umzusetzen. Hauptfinanzierungsquelle ist die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen. Laut Kommissionsbericht hat die EU-Jugendgarantie dazu beigetragen, dass die Zahl der arbeitslosen jungen Menschen in der EU seit 2013 um 1,4 Millionen zurückgegangen ist. Zudem ist die Zahl derjenigen, die keine berufliche Ausbildung absolvieren, in den letzten Jahren ebenfalls deutlich gesunken. Um eine vollständige und nachhaltige Umsetzung der Jugendgarantie zu gewährleisten, ist laut Kommissionsbericht eine Aufstockung der finanziellen Mittel, eine Beschleunigung der Umsetzung der EU-Jugendgarantie für junge Menschen, die Förderung der Unterstützung der „schwer erreichbaren“ jungen Menschen und eine Verbesserung der Qualität der Angebote und Leistungen für junge Menschen notwendig.
  • Im November 2017 erläutert die Kommission in der Mitteilung „Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur“ ihre Vision und konkrete Schritte zur Schaffung eines europäischen Bildungsraums bis 2025*. Die Kommission fordert hier u. a. eine ambitionierte gemeinsame europäische Agenda für Bildung und Kultur, die Förderung der Mobilität und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, Investitionen in Menschen und ihre Bildung, sowie die Stärkung des europäischen Identitätsgefühls und des Bewusstseins für das kulturelle Erbe. Insgesamt sind die inhaltlichen Vorstellungen zur Schaffung eines Bildungsraumes positiv zu bewerten. Zu kritisieren ist jedoch, dass hier ein Bildungsverständnis zu Grunde gelegt wird, bei dem non-formales Lernen und der Jugendbereich keine explizite Berücksichtigung finden.

Die vielfältigen Strategien und Fonds sind wichtige Instrumente zur Sicherung und Stärkung der sozialen und beruflichen Integration junger Menschen. Dies darf jedoch nicht dazu führen, dass junge Menschen hierbei in erster Linie als Humankapital wahrgenommen werden. Dies würde mit einer beschäftigungspolitischen und ökonomischen Instrumentalisierung von Jugendpolitik korrespondieren und führt langfristig zur Zurückdrängung von Konzepten der Lebensbewältigung und subjektorientierter Jugendbildung.[23] Querschnittspolitisch gedacht, müssen zukünftig auch andere wichtige Themen verstärkt in den Blick genommen werden, wie z. B. die Bekämpfung von Armut oder die Stärkung von Grundrechten.
Auch die Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland profitiert enorm von der querschnittspolitischen Zusammenarbeit der EU im Jugendbereich, weil kinder- und jugend(hilfe)politische Fragestellungen in andere Politikfelder – wie z. B. in die Bereiche der Bildungspolitik, der sozialen Integration, des Sozialschutzes, der Gesundheit, der Kinderrechte, des Kinderschutzes und des Arbeitsmarktes – zunehmend integriert werden.

Erwartungen

In Anlehnung an vorhergehende Positionen der AGJ lassen sich folgende Erwartungen im Hinblick auf die querschnittspolitische Zusammenarbeit im Jugendbereich auf europäischer Ebene formulieren:

  • Die zukünftige europäische Jugendpolitik muss auch als Querschnittspolitik verstanden, breiter aufgestellt und intensiviert werden. Sie sollte erkennbar in z. B. bildungs-, beschäftigungs-, sozial-, kultur- und wirtschaftspolitische EU-Politikfelder bzw. -Strategien hineinwirken. Jugendpolitische Belange müssen in der Umsetzung der übergreifenden wirtschafts- und sozialpolitischen Strategien größere Beachtung finden und es sollten vermehrt Investitionen in junge Menschen gefördert werden.
  • Um die jugendpolitischen Ziele im politischen Handeln der EU und ihrer Mitgliedsstaaten zu fokussieren, ist eine verbesserte Koordination notwendig: zum einen zwischen der EU-Jugendstrategie und anderen jugendrelevanten Politikfeldern auf EU-Ebene, zum anderen zwischen den verschiedenen politisch-administrativen Ebenen (europäische, nationale, regionale und kommunale) und nicht zuletzt zwischen Politik, Verwaltung und den zivilgesellschaftlichen Organisationen und den dort Handelnden.
  • Folgende Querschnittsthemen sind zusätzlich relevant: Bekämpfung von Armut, Stärkung der Grundrechte, Förderung von Bildung und Beschäftigung, Integration junger Menschen mit Migrationshintergrund und die Flüchtlingspolitik.
  • Eine Überprüfung, Bewertung, Weiterentwicklung und der gezielte Ausbau von Maßnahmenkatalogen der bestehenden Instrumente in anderen Politikbereichen ist notwendig, um sie effektiver an den Bedarfen junger Menschen und ihrer Problemlagen auszurichten.

5. Jugendpolitik im Europarat*

Der Europarat hat bereits seit 1964 jugendpolitische Fragen regelmäßig auf seiner Agenda. Er hat damit auf den wachsenden Bedarf junger Menschen reagiert, sich aktiv in die Gestaltung der eigenen Zukunft einbringen zu wollen und war in Bezug auf europäische Jugendpolitik Vorreiter. Die vom Europarat vorangetriebenen Entwicklungen legten die Grundlagen für die jugendpolitische Zusammenarbeit im Jugendbereich in der EU. In diesem Diskurs- und Handlungszusammenhang wurden Visionen und Ideen für eine gemeinsame Jugendpolitik in Europa entwickelt, aber auch Wege und Methoden für die Mitgliedstaaten zur Reflexion ihrer eigenen Jugendpolitik erprobt. Von besonderer Bedeutung war in den vergangenen Jahrzehnten die Kooperation der damaligen EU-Mitgliedsstaaten mit den potentiell neuen Mitgliedsstaaten lange vor deren Integration in die EU, die im Rahmen der Jugendpolitik des Europarates stattfand. Die jugendpolitische Bedeutung des Europarates zeigte sich im Europäischen Jugendwerk als Förderungsfonds und den Veranstaltungen in den europäischen Jugendzentren in Straßburg und Budapest. Diese Aktivitäten waren bis in die 90er Jahre jugendpolitisch wegweisend. Sie sind jedoch inzwischen durch Angebote im Rahmen der stetig wachsenden EU-Jugendprogramme abgelöst worden. Die Entscheidungsbefugnisse des Europarates sind im Vergleich zur EU deutlich eingeschränkter und bewegen sich im Jugendbereich ausschließlich auf der Ebene von Empfehlungen und Anregungen. Die jugendpolitische Relevanz des Europarates ergibt sich vor allem aus Folgendem:

  • Trotz fehlender rechtlicher Verbindlichkeit von Europaratsbeschlüssen im Jugendbereich, sind die im Europarat entwickelten Standards für Jugendpolitik und Jugendarbeit für viele Mitgliedsstaaten ein bedeutender inhaltlicher Referenzpunkt. Sie entfalten sich vielfach jenseits des unmittelbaren Einflussbereiches des Europarates. Aktuell hat der Europarat basierend auf den Ergebnissen der 2nd European Youth Work Convention* aus dem Jahre 2015 Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Jugendarbeit verabschiedet, die für die europäische Debatte um „Youth Work“ derzeit von großer Bedeutung sind.
  • Die Jugendpolitik des Europarates ist themenbezogen, was dazu führt, dass Politik und Praxis im EU-Kontext und auf nationaler Ebene inhaltlich beeinflusst werden. Vor allem gilt dies für Initiativen zu den Themen Menschenrechten, Demokratie, Nichtdiskriminierung und Bekämpfung von Rassismus. Darüber hinaus sind die Entwicklungen im Bereich von Jugendinformation, Partizipation sowie Anerkennung non-formaler Bildung und informellen Lernens weder in der Vergangenheit noch heute von den Initiativen des Europarates loszulösen.
  • Einzigartig ist der Jugendsektor des Europarates auch aufgrund der so genannten Co-Management-Struktur. Im "Joint Council on Youth" sind Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter sowie junge Menschen gleichberechtigt; alle Entscheidungen über Arbeitsprogramme, Projekte, Maßnahmen und Budgets werden gemeinsam getroffen. Das Prinzip des Co-Managements im Europarat ist die weitestgehende Form einer institutionalisierten Beteiligung von jungen Menschen an politischen Entscheidungsprozessen in Europa. Es ist gleichermaßen Modell für Befürworter einer weitergehenden Jugendbeteiligung.
  • Mit 50 Mitgliedstaaten geht der jugendpolitische Einflussbereich des Europarates weit über die EU hinaus. Er beinhaltet das Potenzial für umfassendere globale Perspektiven und für die Zusammenarbeit in einem erweiterten Europa. Gleichzeitig bezieht sich die Wirkung auch auf die EU und unterstützt eine Strategie der Öffnung von Jugendpolitik in der EU auch für jugendpolitische Anliegen jenseits des EU-Kontextes.
  • Besondere Bedeutung hat die EU-CoE Youth Partnership, die seit nunmehr 20 Jahren existiert. Gerade in den Bereichen Partizipation, Demokratieförderung, Menschenrechte, Bürgerschaft, Inklusion und Jugendarbeit gelingt es hier, eine über die EU-Institutionen hinausgehende Zusammenarbeit sehr konkret und praktisch zu befördern. Seit einigen Jahren koordiniert die Youth-Partnerschaft die Weiterentwicklung von Lernmobilität im Rahmen der Europäischen Plattform für Mobilität im Jugendbereich[24]. Sie ist allerdings auch die einzige Form institutionalisierter Zusammenarbeit zwischen Europarat und EU im Jugendbereich – darin liegt die politisch einmalige Bedeutung dieser Partnerschaft.

Erwartungen

Die AGJ stellt folgende Erwartungen an eine Jugendpolitik in Europa und an die derzeit und demnächst stattfindenden Entwicklungen:

  • Jugendpolitik für junge Menschen in Europa kann nicht an den Grenzen der EU haltmachen, sondern muss sich öffnen für ein erweitertes Europa. Dies verlangt eine verstärkte Zusammenarbeit im Jugendbereich zwischen EU und Europarat. Die neue EU-Jugendstrategie sollte eine internationale/ weltgesellschaftliche Dimension verstärkt zur Geltung bringen und Instrumente wie die EU-Nachbarschaftspolitik sollten stärker jugendpolitisch ausgerichtet werden.
  • Eine wirksame Jugendpolitik für junge Menschen in Europa verlangt jugendpolitische Agenden von EU und Europarat, die - wenn auch nicht im Detail gemeinsam abgestimmt - zumindest aufeinander zu beziehen sind. Diese Anforderung muss gleichermaßen an die Gestaltung der EU-Jugendstrategie und die Agenda 2030 des Europarates gestellt werden. Dies gilt insbesondere für die Bearbeitung von Themen wie Menschenrechte, Nichtdiskriminierung und Bekämpfung von Rassismus, Demokratie und Partizipation.
  • Die vom Europarat 2017 auf den Weg gebrachten Empfehlungen zu Youth Work fordern die Mitgliedsstaaten auf “…to adopt a range of measures that will strengthen the necessary support for youth work at local, regional, national and European levels”[25]. Mit dem Beschluss wurde die Entwicklung einer “mid-term strategy for the knowledge-based development of European youth work” vereinbart, die bereits auf der 2nd European Youth Work Convention 2015 gefordert worden war. Die neue EU-Jugendstrategie muss sich die Entwicklung einer European Youth Work Agenda in Zusammenarbeit mit dem Europarat zu eigen machen.
  • Die EU-CoE Partnership ist nicht nur ein fachlich wichtiges Instrument im Jugendbereich, sie ermöglicht auch ganz konkret die Verbindung von Aktivitäten zwischen EU und Europarat. Aufgrund der politischen Entwicklungen im Europarat und der anstehenden Debatte um das Nachfolgeprogramm Erasmus+ ist die Finanzierung der Arbeit perspektivisch unsicher. Eine Jugendpolitik in Europa muss jedoch die Finanzierung des einzigen gemeinsamen jugendpolitischen Instruments von EU und Europarat in ausreichender Form und langfristig sicherstellen.

6. Die jugendpolitischen Programme der EU

6.1 Die jugendpolitischen Programme

Das Programm Erasmus+ JUGEND IN AKTION (2014-2020) ist der Teil des Programms Erasmus+ für den Bereich der non-formalen Bildung und des informellen Lernens. Die gesetzliche Grundlage zu Erasmus+ sieht vor, dass Erasmus+ JUGEND IN AKTION zu den Zielen der EU-Jugendstrategie beitragen soll. Das Programm ist gerichtet auf die Förderung der aktiven Bürgerschaft und des interkulturellen Lernens sowie den Erwerb von wichtigen Schlüsselkompetenzen für die persönliche, soziale, politische und berufliche Entwicklung junger Menschen. Dies gilt insbesondere für junge Menschen mit erhöhtem Förderbedarf. Weitere jugendpolitische Ziele des Programms sind die Unterstützung von Youth Work in Europa, die Weiterentwicklung der Praxis von Youth Work sowie die verstärkte europäische Zusammenarbeit von Einrichtungen in der Jugend- und Jugendsozialarbeit sowie die Stärkung der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa und einer europäischen Dimension in der Jugendpolitik. Die Zwischenevaluierung des Programms aus dem Jahr 2017 belegt deutlich, dass es tatsächlich der Erreichung von jugendpolitischen Zielen dient.[26]
Um den Zusammenhalt und die Solidarität in Europa zu stärken sowie das aktive europäische Engagement junger Menschen zu fördern, hat die Kommission das Europäische Solidaritätskorps (ESK) ins Leben gerufen. Dieses ist in seiner ersten Phase Anfang 2017 als Teil von Erasmus+ mit der Förderung von Freiwilligenaktivitäten (bisher Europäischer Freiwilligendienst) gestartet. Im Juni 2018 haben das Europäische Parlament und der Rat der Jugendminister der EU dem Entwurf der Kommission für ein ESK mit einer eigenen Rechtsgrundlage für die Zeit von 2018 bis 2020 zugestimmt. Im Oktober 2018 startet das ESK somit als eigenständiges Förderprogramm. Den Kern des ESK stellen insbesondere Freiwilligenaktivitäten (individuell und in Gruppen), aber auch Solidaritätsprojekte, Praktika und Jobs in Bereichen dar, in denen Jugendliche solidarische Beiträge zu konkreten und akuten gesellschaftlichen Herausforderungen leisten können. Auch das ESK bildet eine Brücke zur EU-Jugendstrategie. Es befindet sich mit seinen Themen im Kernbereich der jetzigen und zukünftigen EU-Jugendstrategie.

6.2 Neue Programmgeneration nach 2020

Die Kommission hat im Sommer 2018 ihre Vorschläge für die neue Programmgeneration 2021 bis 2027 vorgelegt. Der Entwurf für das Nachfolgeprogramm Erasmus+ sieht aktuell eine Namensänderung vor: „Erasmus+“ soll künftig „Erasmus“ heißen. Die Kommission schlägt für die Zeit von 2021 bis 2027 ein Budget von 3,1 Mrd. Euro für das Jugendkapitel in Erasmus vor. Für das Gesamtprogramm sind 30 Milliarden Euro eingeplant und 1,26 Mrd. Euro für das ESK als eigenständiges Programm. Damit empfiehlt die Kommission, den Jugendbereich (Jugendkapitel in Erasmus und ESK) mit insgesamt ca. 4,36 Mrd. Euro auszustatten. Sie kommt damit ihrer Prioritätensetzung auf junge Menschen nach, den sie in ihrem Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen gemacht hat: Gegenüber der Beschlusslage von 2014 würde sich das Budget für den Jugendbereich fast verdreifachen.
Die Architektur des Programms und die Unterscheidung in verschiedene Bildungsbereiche soll grundsätzlich beibehalten werden. Es bleibt bei jeweils drei Leitaktionen mit teilweise neuen Aktivitätstypen. Auch die bisher erprobten Formate sollen erhalten bleiben und um wenige neue Formate sinnvoll ergänzt werden (z. B. Aktivitäten zur Jugendbeteiligung). Wesentliche Neuerung ist der Vorschlag, im neuen Programm mit dem Förderbereich DiscoverEU 18-jährigen Jugendlichen in der EU kostenlos ein Interrailticket zur Verfügung zu stellen. Dieser neue Förderbereich, der außerhalb jugendpolitischer Diskurse eingefügt wurde, führt allerdings nicht zu einer zusätzlichen Finanzierung im Gesamtbudget für Jugend, sondern reduziert den Finanzansatz für die anderen Formate. Bisher ist die konzeptionelle Verknüpfung von DiscoverEU zu den anderen Aktivitäten in Jugendsektor mehr als unklar.
Der Programmvorschlag für das Nachfolgeprogramm ESK basiert auf dem erreichten Kompromiss für das laufende Dreijahresprogramm. Die allgemeinen Ziele bestehen wie bisher darin, die Einbeziehung von jungen Menschen, und insbesondere denjenigen mit geringeren Chancen in unterschiedlichen Funktionsbereichen in leicht zugängliche solidarische Tätigkeiten von hoher Qualität zu fördern. Einzige wesentliche Neuerung ist der Vorschlag, das seit 2014 bestehende Programm „EU-Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe“ in das ESK zu integrieren. Die Verhandlungen zu beiden Programmvorschlägen haben im Juli 2018 begonnen; die Beratungen zwischen Rat und Parlament werden voraussichtlich bis Ende 2020 andauern.

Erwartungen

Mit Blick auf die Zukunft der EU-Jugendstrategie und der EU-Jugendprogramme nach 2020 lassen sich folgende Erwartungen und Anforderungen formulieren:

  • Der Jugendbereich benötigt seine eigenen jugendspezifischen Programme. Dies bedeutet für Erasmus+ JUGEND IN AKTION die Existenz eines eigenen Jugendkapitels und für das ESK eine klare jugendpolitische Ausrichtung. Die neue EU-Jugendstrategie sollte das politische Dach beider Programme darstellen und die beiden Programme inhaltlich und politisch miteinander verbinden.
  • Die EU-Förderprogramme müssen untereinander sowie mit der EU-Jugendstrategie in Bezug auf Ziele, Inhalte, Prioritäten und Instrumente übereinstimmen, so dass die Programme wirkungsvolle Umsetzungsinstrumente der EU-Jugendstrategie in den Programmländern werden können. Dies gilt auch für eine verbesserte Abstimmung zwischen dem Strukturierten Dialog/EU-Youth Dialog und den durch Erasmus+ JUGEND IN AKTION geförderten Maßnahmen.
  • In beiden Programmen soll die Förderung aktiver europäischer Bürgerschaft, von Partizipation und Engagement, europapolitischer Bildung, europäischer Werte und europäischen Bewusstseins im Vordergrund stehen, zu denen durch die spezifischen Arbeitsweisen, Formate und Zielgruppen in diesen Programmen in besonderer Weise beigetragen werden kann.
  • Die Nachfolgeprogramme sollen wirkungsvolle Formate für das grenzüberschreitende Lernen bzw. die Ermöglichung von Bildungsprozessen, Engagement und Beteiligung von jungen Menschen und Fachkräften, die Weiterentwicklung der Praxis von Einrichtungen und Strukturen in der Jugendarbeit und die Entwicklung von politischen Impulsen für Jugendpolitik zur Verfügung stellen.
  • Die Nachfolgeprogramme von Erasmus+ und ESK müssen den tatsächlichen Bedarfen in diesem Bereich angepasst werden und auf die Diskrepanz zwischen hoher Nachfrage (ca. 40% aller Anträge im gesamten Erasmus-Programm) und den geringen Mitteln (10% aller Gelder im Erasmus-Programm) im Jugendbereich reagieren. Dies erfordert nicht nur gesicherte Budgets, sondern auch eine signifikante Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel für europäische Jugendprojekte in beiden Bereichen.

6.3 Programme in anderen Politikbereichen

Eine Reihe weiterer EU-Förderprogramme und Fonds unterstützen jugendpolitische Anliegen der EU außerhalb des Jugendbereiches. Diese verfolgen in der Regel die Verbesserung der Lebenslagen von in der EU lebenden (jungen) Menschen. Sie fördern die Verbesserung von Rahmenbedingungen beispielsweise in den Bereichen Bildung und Ausbildung, Beschäftigung, Teilhabe, Wohlergehen und Inklusion. Einige Beispiele:

  • Der Europäische Sozialfonds als Teil der Europäischen Kohäsionspolitik zielt auf die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie beruflichen und sozialen Integration junger Menschen ab.
  • Das EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation[27] fördert den Fachaustausch, die Wissensvermittlung sowie das gegenseitige Lernen zwischen den Mitgliedstaaten, u. a. in Fragen der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, und unterstützt dadurch Reformen nationaler Sozialschutzsysteme.
  • Auf einen europäischen Austausch, Wissenserhebung und Voneinander-Lernen setzt ebenfalls das EU-Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“[28] u. a. zur Verhütung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche, Frauen und Risikogruppen als auch zur Förderung der Rechte des Kindes.
  • Mit dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfondsder EU wird die Umsetzung humanitärer Aufnahme- und Betreuungssysteme für Flüchtlinge und asylsuchende Menschen in den Mitgliedstaaten gestärkt. Die Betreuung besonders schutzbedürftiger Asylsuchender, wie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, steht im Mittelpunkt.
  • Im Zentrum von Erasmus+ steht die Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung. Das Programm vereint eine Vielzahl spezifischer Maßnahmen in den Bereichen Hochschule, Schule, Berufliche Bildung und Erwachsenenbildung.

Die (nicht vollständige) Liste der jugendpolitisch relevanten Förderinstrumente der EU in anderen Politikbereichen verdeutlicht, wie breit das jugendpolitische Handeln im Sinne eines Querschnittsansatzes aufgestellt ist. Der eigenen sachlichen Logik folgend tragen diese Förderprogramme zu den Zielen der jugendpolitischen Zusammenarbeit der EU bei.
So hat zum Beispiel der ESF über die finanzielle Flankierung der EU-Jugendgarantien in den EU-Ländern mehr jungen Menschen den Zugang in Bildung und Arbeit ermöglicht. Mit der Stärkung des Förderschwerpunkts der sozialen Eingliederung im ESF konnten verstärkt Integrationsangebote geschaffen werden, die Armut und Ausgrenzung besonders benachteiligter Gruppen junger Menschen entgegengewirkt haben.
Die Programme haben durch die Förderung der europäischen Vernetzung und der fachlichen Zusammenarbeit dazu beigetragen, kinder- und jugendpolitisch relevante Themen in der europäischen Zusammenarbeit zu positionieren und ein gemeinsames Verständnis zu entwickeln. Diese kinder- und jugendpolitischen Errungenschaften werden u. a. durch die Europäische Säule sozialer Rechte ausgedrückt: das Recht junger Menschen auf Bildung, Ausbildung und Arbeit, das Recht auf aktive Unterstützung auf dem Weg in den Beruf und das Erwachsenenleben, das Recht auf hochwertige, bezahlbare frühkindliche Bildung und Betreuung und das Recht auf Gleichbehandlung, Chancengleichheit und sozialen Schutz. Ein Mehrwert der europäischen Förderung im Bereich Asyl hat den Grundsatz des Kindeswohls stärker in den Fokus der gemeinsamen Asylpolitik gebracht. In der Folge wurden Qualitätsstandards für die Aufnahme und den Schutz von (unbegleiteten) minderjährigen Geflüchteten in den Mitgliedstaaten der EU festgeschrieben.
Und nicht zuletzt bieten diese Förderprogramme Anregungen und Impulse sowohl für nationale Politiken und Lösungsansätze als auch für eine intensivere Zusammenarbeit zu jugendpolitisch wichtigen Themen der Bildungs-, Sozial- Beschäftigungs- und Migrationspolitik.

Erwartungen

Die unzureichende Querschnittspolitik in der jugendpolitischen Zusammenarbeit der EU erschwert die Entwicklung eines jugendpolitischen Verständnisses in der Förderpolitik der EU. Folgende Erwartungen an eine kinder- und jugendgerechte Ausrichtung von Förderprogrammen außerhalb des Jugendbereiches lassen sich formulieren:

  • Es ist eine Überprüfung, Bewertung und Weiterentwicklung der bestehenden Programme in anderen Politikbereichen mit Blick auf die neue Programmgeneration nach 2020 notwendig, um sie effektiver an den Bedarfen junger Menschen und ihren Problemlagen, aber auch den Bedarfen und Möglichkeiten der Träger der Kinder- und Jugendhilfe auszurichten.
  • Dafür bedarf es des intensiven Dialogs und der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft. Dies gilt sowohl für die Gesamtausrichtung der Programme auf europäischer Ebene und den dort engagierten Akteuren als auch für deren Umsetzung in Deutschland und den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe.
  • Um eine stärkere Verknüpfung zwischen den Ressort- und Querschnittsprogrammen herzustellen, bedarf es einer strukturellen Kooperation und Verbindung von Förderprogrammen auf europäischer Ebene und deren Umsetzung in den Mitgliedsstaaten.
  • Jugendpolitisch relevante Ergebnisse und Erkenntnisse aus den unterschiedlichen EU-Förderprogrammen müssen sowohl auf europäischer Ebene als auch in den Mitgliedsstaaten sektorübergreifend und über die Handlungsfelder hinaus zur Kenntnis genommen, verbreitet und ein Transfer in die Praxis und zur Weiterentwicklung von Jugendpolitik sichergestellt werden.

7. Die Verbindung europäischer Jugendpolitik mit der Jugendpolitik in der Bundesrepublik Deutschland

Die Gestaltung eines sozialen Europas kann nicht allein europäischen Institutionen und Politikgestaltern überlassen werden und bedarf des Engagements vieler Akteure. Dabei stehen zwei Perspektiven im Vordergrund:
Zum einen geht es um die aktive Mitwirkung der Akteure in der Bundesrepublik Deutschland an Jugendpolitik auf europäischer Ebene, sei es im Kontext der EU oder des Europarates. Jugendpolitik in Deutschland muss sich der Frage nach den Lebensverhältnissen junger Menschen in Europa annehmen und dazu aktive und konstruktive Beiträge leisten. Die jugendpolitischen Akteure in Deutschland stehen in der Verantwortung gegenüber jungen Menschen, mit eigenen jugendpolitischen Beiträgen und Initiativen in Europa Jugendpolitik zum Gestaltungsmerkmal eines zukunftsfähigen, gemeinsamen, solidarischen und sozialen Europas zu machen und eine gezielte Sozial- und Bildungspolitik des Jugendalters mitzugestalten. Die Anliegen junger Menschen in Deutschland, die Arbeitsweisen der Kinder- und Jugendhilfe und die nationalen jugendpolitischen Zielsetzungen und Konzepte sind ein wesentlicher Teil dessen.
Zum anderen geht es um eine europäische Dimension in den jugendpolitischen Zielen, Konzepten und Themen in Deutschland. Es müssen die Voraussetzungen geschaffen und dementsprechende auf Europa bezogene Politiken auf den Weg gebracht werden, mit dem Ziel, Europa erleb- und erfahrbar zu machen. Junge Menschen müssen in die Lage versetzt werden, die europäische Idee von Vielfalt, Toleranz und demokratischem Handeln über Grenzen hinweg zu leben, sich einzubringen und die Zukunft Europas mitzugestalten. Und nicht zuletzt müssen konkrete Beiträge dazu geleistet werden, dass politisch wichtige und praktisch relevante Impulse auf europäischer Ebene für die Gestaltung von Jugendpolitik und Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland auf die nationale, regionale und lokale Ebene transferiert werden können.
Bund, Länder und Kommunen müssen die fachliche Zusammenarbeit zentraler jugendpolitischer Akteure bis hin zur lokalen Ebene ermöglichen und die Kinder- und Jugendhilfe bei der Wahrnehmung und Integration der europäischen Dimension in ihrem Handeln unterstützen. Die kommunale Ebene ist der Ort, an dem europäische Jugendpolitik sich gestaltet und wirkt – in Zusammenarbeit mit und unter Beteiligung von Jugendlichen. Die Umsetzung der jugendpolitischen Ziele der EU in Deutschland ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Bund, aber auch die jugendpolitischen Entscheidungstragenden der Länder und Kommunen haben hier eine zentrale initiierende Rolle. Dieser Gestaltungsauftrag gilt – im Rahmen des Subsidiaritätsgebots im SGB VIII – auch für die Jugendverbände, die Organisationen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendbildung, andere freie Träger sowie zivilgesellschaftliche Akteure einschließlich der Wissenschaft und Forschung in der Sozialen Arbeit. Sie können den fachlich notwendigen Diskurs anregen, Impulse aufgreifen und die jugendpolitische Relevanz und Wirksamkeit stärken.
Auch die Kinder- und Jugendhilfe wird noch stärker und offensiver als bisher Verantwortung für eine europäische Jugendpolitik übernehmen müssen. Dieses Engagement für die EU und Europa muss als Teil einer Repolitisierung der Sozialen Arbeit verstanden werden. Eine sich als politisch verstehende Kinder- und Jugendhilfe muss sich in europapolitische Debatten einmischen und sich deutlich hörbar für ein demokratisches, solidarisches, gerechtes und offenes Europa positionieren. Die Kinder- und Jugendhilfe hat einen klaren sozial-, bildungs-, kultur- und jugendpolitischen Auftrag und verfügt über die Mittel, um Europa für junge Menschen, insbesondere benachteiligte Kinder und Jugendliche, erfahrbar zu machen. Die europäische (Neu-)Ausrichtung muss sich verstärkt auch in den eigenen Handlungsweisen der Kinder- und Jugendhilfe widerspiegeln.

Erwartungen

Mit Blick auf die Umsetzung der EU-Jugendstrategie in den kommenden Jahren lassen sich folgende Erwartungen an die Jugendpolitik in Deutschland formulieren:

  • Sie wirkt darauf hin, Europäische Jugendpolitik als Ressort- und Querschnittspolitik zum Gestaltungsmerkmal eines sozialen Europa zu machen.
  • Sie hat die Aufgabe, die Mitwirkung junger Menschen an politischen und gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen eines gemeinsamen Europas zu ermöglichen und sicherzustellen, ihnen Räume zum Lernen, Engagieren und Gestalten zu geben und sie zum Mitgestalter eines zukünftigen Europas zu machen. Dazu gehört auch die erweiterte Förderung von grenzüberschreitender Mobilität für alle jungen Menschen und damit verbundener persönlicher, sozialer, gesellschaftlicher und beruflicher Lernerfahrungen und Kompetenzentwicklung.
  • Sie muss die Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere die Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendbildung, darin unterstützen, durch Qualifizierung, gemeinsames Lernen und die Unterstützung europäischer Zusammenarbeit ihre eigene Arbeit europäischer zu denken und zu gestalten, europäische und internationale Impulse aufzugreifen, ihr Handlungsfeld zu europäisieren. Die Einrichtungen und Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe müssen sich grenzüberschreitend aufstellen.
  • Sollte die neue EU-Jugendstrategie erfolgreich sein und die beabsichtigten Wirkungen erzielen, erfordert dies eine wirksame und planvolle Umsetzung in den Mitgliedsstaaten entlang der politischen Prioritätensetzungen und der dafür vorgesehenen Instrumente (z. B. Nationale Aktionspläne). Die Umsetzung in Deutschland muss auf der Basis der bisherigen Erfahrungen weiterentwickelt und neugestaltet werden. Sie muss durch eine horizontale und vertikale Governance jugendpolitische Zielsetzungen, Initiativen und Maßnahmen auf europäischer Ebene mit den verschiedenen Akteuren auf den jeweiligen Ebenen und in den Handlungsfeldern verbinden.
  • Die Umsetzung in Deutschland muss als europäische Dimension Bestandteil einer zukünftigen Jugendstrategie des Bundes, der Jugendpolitiken der Bundesländer und der jugendpolitischen Schwerpunkte von Kommunen sowie der Praxis von Kinder- und Jugendhilfe sein. Zentrale jugendpolitische Zukunftsaufgaben, wie aktive europäische Bürgerschaft, politische Bildung, Beteiligung und Engagement, Demokratiebildung, Vielfalt und Teilhabe, Digitalisierung sowie Mobilität sind im Zusammenspiel nationaler und europäischer Jugendpolitik zu bewältigen. Sie sollte in Deutschland dazu beitragen, Impulse aus der europäischen Zusammenarbeit für die fachliche und inhaltliche Arbeit bei den drei im 15. Kinder- und Jugendbericht beschriebenen Kernherausforderungen (Qualifizierung, Selbstpositionierung und Verselbstständigung)[29] zu generieren.

Die kommende EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands im 2. Halbjahr des Jahres 2020 muss genutzt werden, starke Impulse in die europäische Zusammenarbeit einzubringen und jugendpolitische Anliegen sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland zu stärken.

8. Entwicklungsperspektiven von Jugendpolitik in Europa

  1. Demokratie, Solidarität, Offenheit, Vielfalt, Gerechtigkeit, Frieden sowie wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt müssen das Fundament für eine tiefgreifende Erneuerung des europäischen Projektes hin zu einem sozialen Europa sein. Eine zukunftsfähige Politik muss Europa (kind- und jugend-)gerechter machen.
  2. Ein soziales Europa muss konsequent Verantwortung für die Gestaltung von Lebenslagen und für das gelingende Aufwachsen junger Menschen übernehmen. Politisches Handeln in einem sozialen Europa muss auf der Grundlage von Kinder- und Jugendrechten und der Verpflichtung zu einer einmischenden Politik stattfinden, die junge Menschen, ihr Wohlbefinden, ihre gesellschaftliche Teilhabe und ihre Autonomie in den Mittelpunkt stellt.
  3. Kommission, Rat und Parlament werden aufgefordert, den eingeschlagenen Weg der Verstärkung einer sozialen Dimension durch Berücksichtigung jugendpolitischer Fragestellungen und die Gestaltung einer starken europäischen Jugendpolitik, die sowohl eine ressort- als auch querschnittspolitische Dimension hat, konsequent weiterzugehen und weiter zu konkretisieren. Auch die Jugendpolitik in Deutschland muss darauf hinwirken, Europäische Jugendpolitik zum Gestaltungsmerkmal eines sozialen Europas zu machen.
  4. Eine neue EU-Jugendstrategie als zentrales Instrument einer Ressortpolitik muss stärker auf Themenfelder fokussiert werden, in denen die EU einen klaren jugendpolitischen Auftrag hat. Sie muss insbesondere die europäischen Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen verbessern, die Beteiligung junger Menschen an politischen und gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen in Europa ermöglichen, und einen besonderen Wert auf die Weiterentwicklung von Youth Work in Europa legen. Sie muss ihre Governance, Instrumente und Verfahren weiterentwickeln und stärken, um mehr Wirkung erzielen zu können
  5. Europäische Jugendpolitik muss auch Querschnittspolitik sein und erkennbar in Bildungs-, Beschäftigungs-, Sozial- und Wirtschaftspolitik sowie weitere Politikfelder bzw. -strategien hineinwirken. Dazu bedarf es verstärkter Koordinationsmechanismen und -instrumente und einer Überprüfung und Weiterentwicklung bestehender Strategien.
  6. Jugendpolitik für junge Menschen in Europa kann nicht an den Grenzen der EU haltmachen, sondern muss sich öffnen für das erweiterte Europa des Europarates. Dies verlangt eine verstärkte Zusammenarbeit im Jugendbereich zwischen EU und Europarat. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Entwicklung einer Europäischen Youth Work Agenda.
  7. Europa benötigt eigene jugendspezifische Programme. Die neue EU-Jugendstrategie muss das jugendpolitische Dach von Erasmus+ JUGEND IN AKTION und dem Europäischen Solidaritätskorps sowie deren Nachfolgeprogrammen sein. Beide Programme müssen fortgeführt, inhaltlich weiterentwickelt und die für europäische Jugendprojekte zur Verfügung stehenden Mittel signifikant erhöht werden.
  8. Die bestehenden jugendrelevanten Programme in anderen Politikbereichen müssen mit Blick auf die neue Programmgeneration nach 2020 im Dialog mit der Zivilgesellschaft überprüft, bewertet und weiterentwickelt werden, um sie effektiver an den Bedarfen junger Menschen und ihren Problemlagen, aber auch den Bedarfen und Möglichkeiten der Träger der Kinder- und Jugendhilfe auszurichten.
  9. Jugendpolitik in Deutschland hat die Aufgabe, die Mitwirkung junger Menschen an Europa zu ermöglichen und sicherzustellen, ihnen Räume zum Lernen, Engagieren und Gestalten zu geben und sie zum Mitgestalter eines zukünftigen Europas zu machen. Sie muss die Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere die Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendbildung, darin unterstützen, europäische Impulse aufzugreifen, sowie ihr Handlungsfeld und ihre Strukturen zu europäisieren.
  10. Die Umsetzung der neuen EU-Jugendstrategie in Deutschland muss als europäische Dimension Bestandteil der Jugendpolitiken von Bund, Ländern und Kommunen sein. Zentrale jugendpolitische Zukunftsaufgaben müssen im Zusammenspiel nationaler und europäischer Jugendpolitik bewältigt werden. Die Umsetzung muss auf Basis der bisherigen Erfahrungen weiterentwickelt, eine horizontale und vertikale Governance neugestaltet und im Rahmen eines Nationalen Aktionsplans konkret ausgestaltet werden.

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
 Berlin, 27./28. September 2018  


[1] Im Folgenden wird bewusst ein erweitertes Verständnis von Europa zugrunde gelegt, das die unterschiedlichen Entwicklungen und geografischen Reichweiten sowohl der EU als auch des Europarates jugendpolitisch miteinander zu verbinden versucht.
[2] Alle mit „*“ gekennzeichneten Begriffe sind mit einer ausführlichen Beschreibung im angehängten Glossar aufgeführt.
[3] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Investieren in Europas Jugend“, 7. Dezember 2016, online abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=COM%3A2016%3A940%3AFIN , S. 2.
[4] Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung von Erasmus+, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, Verordnung (EU) Nr. 1288/2013, 11. Dezember 2013, online abrufbar unter:
https://www.erasmusplus.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Rechtsgrundlagen/verordnung_erasmus_de.pdf.
[5] Siehe Pressemeldung „Europäischer Solidaritätskops: vom Pilotprojekt zur endgültigen Einführung, 27.06.2018, online abrufbar unter: http://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2018/06/27/european-solidarity-corps-from-pilot-project-to-reality/.
[6] Erklärung von Rom, Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission, 25. März 2017, online abrufbar unter: https://europa.eu/european-union/file/22711/download_de?token=OuPX3Oup&usg=AOvVaw3UYIWcNmpAhS-Dh3P32bnk , S. 2.
[7] Dokument Weissbuch zur Zukunft Europas,1. März 2017, online abrufbar unter: https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/weissbuch_zur_zukunft_europas_de.pdf
[8] Dokument Proklamation Europäische Säule sozialer Rechte, 17. November 2017, online abrufbar unter:
https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/social-summit-european-pillar-social-rights-booklet_de.pdf.
[9] Tagung des Europäischen Rates - Schlussfolgerungen, am 14./15. Dezember 2017, online abrufbar unter: http://www.consilium.europa.eu/media/32213/14-final-conclusions-rev1-de.pdf.
[10] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt – Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027, 2. Mai 2018, online abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:f5965d24-4ed6-11e8-be1d-01aa75ed71a1.0003.02/DOC_1&format=PDF.
[11] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Beteiligung, Begegnung und Befähigung: eine neue EU-Strategie für junge Menschen“, 22. Mai 2018, online abrufbar unter: http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2018/DE/COM-2018-269-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF   
[12] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung von Erasmus, dem Programm der Union für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013,  30. Mai 2018, online abrufbar unter: https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/budget-may2018-establishing-erasmus-regulation_de.pdf.
[13] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms des Europäischen Solidaritätskorps und zur Aufhebung der (Verordnung des Europäischen Solidaritätskorps) und der Verordnung (EU) Nr. 375/2014 (COM (2018) 440/2), 11. Juni 2018, online abrufbar unter: http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/1/2018/DE/COM-2018-440-F1-DE-MAIN-PART-1.PDF.
[14] Siehe Fußnote 11, S. 1.
[15] Dokument YouthGoals, 19. April 2018, online abrufbar unter: http://www.youthconf.at/wp-content/uploads/2018/05/YouthGoalsHandout-deutsch.pdf.
[16] Thimmel, A. (2018): Kinder- und Jugendhilfe in Europa, in: Böllert, K. (Hrsg.): Kompendium Kinder- und Jugendhilfe, Band 2. – Wiesbaden, S. 1673-1675.
[17] Entschließung des Rates über einen erneuten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit (2010-2018), 27. November 2009, online abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:311:0001:0011:DE:PDF.
[18] Die vier übergeordneten Ziele lauten:
1.) Junge Menschen ermöglichen, ihr eigenes Leben zu gestalten, Widerstandsfähigkeit aufzubauen und sich Lebenskompetenzen anzueignen, um in einer sich verändernden Welt
zurechtzukommen;
2.) Junge Menschen dazu anregen, sich durch die Identifizierung mit den Werten der EU und einer
europäischen Identität als aktive und solidarische Bürgerinnen und Bürger für einen positiven Wandel der Gemeinschaft in ganz Europa einzusetzen;
3.) Soziale Ausgrenzungen verhindern;
4.) Die Auswirkungen von politischen Entscheidungen auf junge Menschen durch Dialog und Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse in allen Sektoren zu verbessern.
[19] Siehe Europapolitischer Zwischenruf der AGJ: Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen in Europa verteidigen! Europa mit einer jugend- und bildungspolitischen Agenda erneuern! 27. März 2016, online abrufbar unter: https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2016/AGJ_Europapolitischer_Zwischenruf_DE_final_auf_Briefkopf.pdf ; AGJ-Positionspapier: Fortführung der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa ab 2019 – Zwingende Voraussetzungen einer gelingenden europäischen Jugendpolitik!, 1./2. Dezember 2016, online abrufbar unter: https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2016/Zusammenarbeit_in_Europa_ab_2019.pdf ; 19 AGJ-Diskussionspapier: Die europäische Dimension in der Kinder- und Jugendhilfe – Relevanz und Potential europäischer Politik für die Kinder- und Jugendhilfe, 26./27. Februar 2015, online abrufbar unter: https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2015/Diskussionspapier_Europaeische_Dimension_dt.pdf ; 19  AGJ-Stellungnahme: Die Strategie Europa 2020 – Die Rechte und das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen stärker berücksichtigen!, 25./26. Juni 2015, online abrufbar unter: https://www.agj.de/fileadmin/files/positionen/2015/Strategie_Europa_2020.pdf.
[20] Schlussfolgerungen des Rates zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“), 12. Mai 2009, online abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52009XG0528(01)&from=EN.
[21] Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Europa 2020: die Strategie der Europäischen Union für Wachstum und Beschäftigung“, 3. März 2010, online abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52010DC2020&from=DE
[22] Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie, 22. April 2013, online abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013H0426(01)&from=EN.
[23] Thimmel, A. (2018): Kompendium, S. 1674.
[24] Eine von Akteuren der Internationalen Jugendarbeit in Deutschland ausgehenden Idee, online abrufbar unter: https://pjp-eu.coe.int/en/web/youth-partnership/european-platform-on-learning-mobility.
[25] Recommendation CM/Rec(2017)4 of the Committee of Ministers to member States on youth work, 31. May 2017, online abrufbar unter: https://minedu.fi/documents/1410845/5384011/CM+Rec+2017+4+Youth+Work_eng.pdf/a3e83354-3e63-4cbf-8327-b3cfb0a07892/CM+Rec+2017+4+Youth+Work_eng.pdf.pdf.
[26] European Commission (2017): Combined evaluation of Erasmus+ and predecessor programmes, Final report, online abrufbar unter: https://ec.europa.eu/assets/eac/erasmus-plus/eval/icf-volume1-main-report.pdf.
[27] Mitteilung der Kommission an das europäische Parlament, den Rat, den europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über einen neuen strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung (2009-2020), 12. Mai 2009, online abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52008DC0865&from=DE..
[28] Verordnung (EU) Nr. 1381/2013 des europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ für den Zeitraum 2014 bis 2020, 17. Dezember 2013, online abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:354:0062:0072:DE:PDF.
[29] 15. Kinder- und Jugendbericht: Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland, Februar 2018, online abrufbar unter: https://www.bmfsfj.de/blob/115438/d7ed644e1b7fac4f9266191459903c62/15-kinder-und-jugendbericht-bundestagsdrucksache-data.pdf , S. 6.