Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind Kinder und Jugendliche!

Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind Kinder und Jugendliche!

Eckpunktepapier der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ zum Thema „Junge Flüchtlinge – Eine Herausforderung für Europa“

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Ausgangssituation

  • Begleitete und unbegleitete (minderjährige) Kinder und Jugendliche, die als junge Flüchtlinge auf gefährlichen und abenteuerlichen Wegen Europa durchqueren und nach Deutschland kommen, sind in besonderer Weise von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht.
  • Europa kann sich eine weitere zusätzliche „verlorene Generation“ (bspw. mit Blick auf die von hoher Jugendarbeitslosigkeit betroffenen jungen Menschen in Griechenland, Spanien und Portugal) weder aus sozialen und ökonomischen, noch aus ethischen Gründen leisten.
  • Der Umgang mit jungen Flüchtlingen in Europa hat enorme Folgen für die „europäische Erzählung“ (eines solidarischen und freiheitlichen Friedensprojektes Europa), die Glaubwürdigkeit und die Legitimation Europas, das „europäische Bewusstsein“ und die Entwicklung einer europäischen Zivilgesellschaft bzw. Bürgerschaft. Die Art des Umgangs mit jungen Flüchtlingen löst bei jungen Menschen in Europa Zweifel an einem auf Zusammenhalt und Solidarität basierenden Europas aus.
  • Daher sowie vor dem Hintergrund unserer (europäischen) Werte (wie Menschenwürde und Gleichheit) sowie der Wahrung der Menschen-rechte, und im Speziellen der Kinderrechte[1], muss die Europäische Union[2] besondere Anstrengungen unternehmen, um die Chancen und Perspektiven dieser Kinder und Jugendlichen nachhaltig zu verbessern.
  • Mit dem Ziel einer tatsächlich gelebten Solidarität müssen die einzelnen Mitgliedstaaten in der EU beieinander stehen und sich mit Blick auf die Bewältigung der Herausforderungen einer angemessenen Erstaufnahme und -unterbringung sowie einer gelingenden längerfristigen gesellschaftlichen Integration gegenseitig unterstützen. Die zunehmenden Flüchtlingsbewegungen und die Aufnahme von Flüchtlingen in den einzelnen Mitgliedstaaten stellen eine Aufgabe in gesamteuropäischer Verantwortung dar. Nur so ist ein friedliches Zusammenleben Aller möglich.
  • Die den aktuellen Herausforderungen geschuldete Absenkung der Standards der Kinder- und Jugendhilfe darf keinen Dauerzustand darstellen und muss durch klar kommunizierte Ausnahmeregelungen zeitlich befristet werden.
  • Alle Kinder und Jugendlichen, unerheblich ob geflüchtet oder nicht, sind ein großer Gewinn für unsere Gesellschaft. Das Potential dieser Kinder und Jugendlichen muss verstärkt gefördert werden. Junge Menschen sind die Zukunft Europas, die Chance für die Entwicklung einer europäischen Bürgerschaft. Jeder Einzelne zählt. Jeder kann etwas beitragen. Jede und jeder auf seine Art, jede und jeder seinen ganz persönlichen Begabungen entsprechend.
  • Die Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (die sogenannte EU-Jugendstrategie) stellt den erforderlichen Rahmen und einzelne Instrumente bereit, um die gesellschaftliche Integration von benachteiligten jungen Menschen, und damit auch von jungen Flüchtlingen, mit dem Ziel der uneingeschränkten Teilnahme am Zuwanderungsort zu fördern.
  • So wird im Entwurf des gemeinsamen Berichts 2015 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa[3] ausgeführt, dass sich die Maßnahmen der Mitgliedstaaten und der Kommission an alle jungen Menschen richten. Prioritär sollen im Mittelpunkt stehen:
    • junge Menschen, denen Ausgrenzung droht, einschließlich junger Menschen mit Behinderungen,
    • junge Menschen, die weder in Arbeit noch in Ausbildung sind (NEET),
    • junge Menschen mit Migrationshintergrund, einschließlich neu angekommener Zuwanderer und junger Flüchtlinge.
  • Da sich unter den Flüchtlingen in Europa vor allem junge Menschen befinden, stellt sich insbesondere bezogen auf den im Folgenden in den Blick genommenen Jugendbereich die Herausforderung der Verbesserung der Chancen und (Lebens-)Perspektiven von jungen Flüchtlingen.

Mit dem Ziel, die (europäischen) Werte zu leben, die Menschenrechte und im Spezifischen die Kinderrechte zu wahren, sowie die Glaubwürdigkeit und Legitimität der Europäischen Union zu erhalten bzw. wiederzuerlangen, sieht die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ es als zwingend erforderlich an, dass die Europäische Union im Rahmen ihrer Möglichkeiten umfassende Maßnahmen ergreift, um die Chancen und (Lebens-)Perspektiven von jungen Flüchtlingen nachhaltig zu verbessern und deren langfristige gesellschaftliche Integration zu befördern:

1. Die Europäische Union muss die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente und Ansätze vor allem im Rahmen der EU-Jugendstrategie mit Blick auf den Schutz und die gesellschaftliche Integration junger Flüchtlinge weiterentwickeln und ausbauen!

Angesichts der aktuellen Situation ist es unerlässlich, dass die Europäische Union die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente und Ansätze – vor allem im Rahmen der EU-Jugendstrategie – mit Blick auf den Schutz und die Unterstützung junger Flüchtlinge weiterentwickelt und ausbaut.

  • Beispielsweise bezogen auf die EU-Programme Erasmus+ Jugend in Aktion und die Europäischen Strukturfonds:
    Neben den primären Bedürfnissen (Unterkunft, Essen und Gesundheitsversorgung) benötigen junge Flüchtlinge Zugangschancen zu Bildung und Arbeit sowie den Zugang zu politischer und gesellschaftlicher Teilhabe[4]. Die verschiedenen EU-Förderprogramme, wie z. B. Erasmus+ und die Europäischen Strukturfonds, sollten explizit und verstärkt für die Zielgruppe der Flüchtlinge sowie für die Arbeit mit jungen Flüchtlingen genutzt werden und mehr Möglichkeiten eröffnen, zusätzliche Fördermittel für die Umsetzung von Projekten und Aktivitäten mit Blick auf junge Flüchtlinge zu erschließen. Somit könnten diese Programme einen wichtigen Beitrag dazu leisten, jungen Flüchtlingen den Zugang zu non-formaler Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen.
  • Bezogen auf das Instrument des Peer-Learning:
    Es gilt, auf verschiedenen Ebenen (zwischen Mitgliedstaaten, Regionen, Organisationen, Fachkräften) zu konkreten Praxisfragen im Umgang mit jungen Flüchtlingen voneinander zu lernen und gemeinsam entsprechende fachliche Debatten zu führen. Demnach sollten Beispiele guter Praxis über Kinder- und Jugendschutzsysteme, Maßnahmen und Strategien zur längerfristigen gesellschaftlichen Integration von Flüchtlingen sowie von Nichtdiskriminierung und interkulturellem Verständnis verstärkt ausgetauscht und verbreitet werden.
  • Über die Sektor übergreifende Zusammenarbeit:
    Durch die Zusammenarbeit mit anderen Politikbereichen im Sinne der EU-Jugendstrategie kann die gesellschaftliche Integration junger Flüchtlinge nachhaltig gefördert werden.

2. Die EU-Jugendstrategie muss die gesellschaftliche Integration junger Flüchtlinge jetzt und auch nach 2018 unterstützen!

Die Instrumente im Rahmen der EU-Jugendstrategie müssen mit Blick auf die Integration von jungen Flüchtlingen weiterentwickelt und ausgebaut werden. In dem Entwurf für einen neuen Arbeitsplan Jugend ab 2016[5] wird als eines der bis 2018 zu erreichenden Ziele der EU-Jugendstrategie formuliert, dass ein Beitrag zum Umgang mit den Herausforderungen und Chancen geleistet werden soll, die sich aufgrund der wachsenden Zahl junger Migranten und Flüchtlinge in der Europäischen Union stellen bzw. bieten. Diese Zielformulierung stellt einen guten Anknüpfungspunkt dar, muss aber durch die Untersetzung mit Unterzielen und konkreten Maßnahmen zwingend mit Leben gefüllt werden[6].
Gleichzeitig ist eine EU-Jugendstrategie nach 2018 ohne die Berücksichtigung des Themas „Zuwanderung und junge Flüchtlinge“ nicht denkbar. Demnach muss in einem neuen Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa ab 2019 die Zielgruppe junger Menschen mit Migrationshintergrund, einschließlich neu angekommener Zuwanderer und junger Flüchtlinge fest verankert werden.
Die EU-Jugendstrategie muss die gesellschaftliche Integration junger Flüchtlinge solidarisch unterstützen. Dabei sollte es neben der Anerkennung des Potentials junger Flüchtlinge als Gewinn für unsere Gesellschaft und für Europa insbesondere auch darum gehen, den Weiterentwicklungsprozess Europas und das Zusammenwachsen unserer Gesellschaften zu befördern. Einen wichtigen Baustein für eine bessere Integration junger Flüchtlinge stellt die Anerkennung von im Ausland erworbenen Ausbildungs- und Berufsqualifikationen dar. Junge Flüchtlinge sollten ohne nachhaltige Brüche in der Bildungs- und Berufsbiografie qualifikationsadäquat einen Zugang in den entsprechenden Bildungs- und Berufsbereichen finden können. Alle bisherigen Bemühungen – sowohl auf Ebene der EU als auch in den einzelnen Mitgliedstaaten – sollten verstärkt verfolgt und aufeinander abgestimmt werden.

3. Die Rechte von jungen Flüchtlingen, wie zum Beispiel in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegt, müssen europaweit beachtet werden!

Kindern und Jugendlichen auf der Flucht muss unmittelbar geholfen werden, indem ihnen insbesondere sichere humanitäre Zugänge in die EU ermöglicht werden. Die Verpflichtungen, die sich aus den internationalen Konventionen wie der UN-Kinderrechtskonvention ergeben, gelten für alle und müssen ohne jegliche Vorbehalte umgesetzt werden. Die EU-Kommission muss hierbei eine Vorreiterrolle einnehmen, indem sie die einzelnen Mitgliedstaaten dazu auffordert, die Rechte von jungen Flüchtlingen entsprechend der UN-Kinderrechtskonvention zu wahren, und die Wahrung der Rechte von jungen Flüchtlingen zwischen den Mitgliedstaaten einfordert.

4. Die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe bei der gesellschaftlichen Integration von jungen Flüchtlingen muss stärker anerkannt werden!

Die Kinder- und Jugendhilfe hält mit ihren zahlreichen Angeboten und Leistungen wichtige Instrumente vor, um junge Flüchtlinge mit Blick auf die Integration in die Gesellschaft zu unterstützen. Insbesondere die Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und die Jugendverbände sind herausragende Orte zur Bildung von Identität, (sinnstiftender) Aktivitäten und Engagement. Sie können junge Flüchtlinge dabei unterstützen, in den zwingend notwendigen Kontakt mit anderen gleichaltrigen Jugendlichen zu kommen und ihnen helfen, sich am Zuwanderungsort zu integrieren und zu engagieren. Zugewanderte junge Flüchtlinge brauchen Foren für die Teilhabe an den demokratischen Prozessen. Dafür ist die Unterstützung durch die Jugendarbeit und die Jugendsozialarbeit sowie die Jugendverbände unerlässlich. Im Rahmen der Debatte zur Jugendarbeit auf europäischer Ebene (d. h. der Youth Work-Debatte[7]) sollte der Kinder- und Jugendhilfe und insbesondere der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit mit Blick auf ihre wichtige Rolle bei der Unterstützung von jungen Flüchtlingen ein größerer Stellenwert eingeräumt werden. Entsprechend muss die Diskussion um die Beschreibung, Weiterentwicklung und Profilierung des Politikfeldes Youth Work in Europa mit Blick auf die Unterstützung junger Flüchtlinge ausgeweitet werden.

5. Ängste und Vorurteile gegenüber jungen Flüchtlingen in den Zuwanderungsländern abbauen!

Die Angst vor Zuwanderung nach Deutschland wird zunehmend geschürt und mit falschen Fakten sowie gezielt gestreuten Gerüchten unterfüttert. Auch junge Menschen in Deutschland beschäftigt das Thema der Zuwanderung. Laut der 17. Shell Studie haben junge Menschen jedoch mehr Angst vor Fremdenfeindlichkeit als vor Zuwanderung.[8] Zudem engagieren sich gerade die jungen Menschen ganz konkret als ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei der Unterstützung (junger) Flüchtlinge und tragen damit zu einer Verbesserung des gesellschaftlichen Klimas bei.
In diesem Zusammenhang spielt insbesondere die Bildungsarbeit eine ganz besondere Rolle, da diese nachhaltig zum Abbau von Vorurteilen und Stereotypen gegenüber zugewanderten (jungen) Flüchtlingen beitragen und konkretes Engagement initiieren kann. So können mit Hilfe des besonderen Charakters und der spezifischen Methodik der Kulturellen und Politischen Bildung sowie der Internationalen Jugendarbeit[9] politische Lernprozesse für junge Menschen erlebbar gemacht werden. Diese setzen wichtige Impulse zur politischen Sozialisation und fördern damit gesellschaftliche Mitverantwortung zur Stärkung von Demokratie, Freiheit und sozialer Gerechtigkeit.

6. Als wichtiger Baustein für den europäischen Zusammenhalt das freiwillige zivilgesellschaftliche Engagement europaweit unterstützen!

Freiwilliges zivilgesellschaftliches Engagement leistet in allen Ländern Europas  - nicht immer ausreichend wahrgenommen und gewürdigt – einen fundamentalen und unverzichtbaren Beitrag, um den Anforderungen gerecht zu werden, die sich aus den zu bewältigenden Herausforderungen der kurzfristigen Aufnahme sowie der längerfristigen Integration von Flüchtlingen ergeben. Freiwilliges zivilgesellschaftliches Engagement ist wesentliche Grundlage für den sozialen Zusammenhalt heterogener Gesellschaften und der EU und ist deswegen nach Ansicht der AGJ in Europa von größter Bedeutung. Vor diesem Hintergrund bedarf es der vielfachen Unterstützung des freiwilligen zivilgesellschaftlichen Engagements in der Arbeit mit Flüchtlingen, in allen Ländern Europas und in der EU.  Dabei ist sowohl die Unterstützung von freiwilligen Helferinnen und Helfern, die sich für (junge) Flüchtlinge engagieren als auch die Förderung des freiwilligen Engagements von den (jungen) Flüchtlingen selbst, welches ein enormes Integrations-potential in sich birgt, von Nöten. Entsprechend müssen besondere Anstrengungen unternommen werden, dass Kinder- und Jugendbeteiligung auch junge Flüchtlinge einbezieht und sich insbesondere auf der kommunalen Ebene für diese Zielgruppe öffnet. Denn kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung[10] ermöglicht es, das unmittelbare Umfeld und die eigene Lebensrealität mitzugestalten.

Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 03./04. Dezember 2015

 

[1] Die Kinderrechte sind sowohl in den europäischen Verträgen (Artikel 3, Abs. 3 des Vertrags über die Europäische Union; Artikel 2, Abs. 3 des Vertrags von Lissabon) als auch in verschiedenen Deklarationen, Mitteilungen und Empfehlungen verbrieft, bspw. in dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes – UN-KRK, der Charta der Grundrechte der EU sowie der Deklaration der Europäischen Union für ihr Engagement zum Schutz und zur Förderung der Kinderrechte.
[2] Europäische Union meint hier insbesondere die folgenden EU-Institutionen (Europäische Kommission, Rat, Europäisches Parlament) sowie die einzelnen Mitgliedstaaten entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche.
[3] Vgl. Entwurf des gemeinsamen Berichts 2015 des Rates und der Kommission über die Umsetzung des erneuerten Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018), (Drs. 13168/15), Brüssel, den 21. Oktober 2015.
[4] Vgl. UN-KRK.
[5] Vgl. Entwurf einer Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Arbeitsplan der Europäischen Union für die Jugend (2016-2018), (Drs. 13631/15), Brüssel, den 4. November 2015.
[6] Bisher ist nur die Einsetzung einer Expertengruppe geplant, die eine Bestimmung des spezifischen Beitrags vornehmen soll, den Jugendarbeit und nicht-formales und informelles Lernen zum Umgang mit den Herausforderungen und Chancen leisten können, die sich aufgrund der wachsenden Zahl junger Migranten und Flüchtlinge in der Europäischen Union stellen bzw. bieten.
[7] Zur Debatte um Youth Work siehe auch Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (2015): Die europäischen Dimensionen in der Kinder- und Jugendhilfe – Relevanz und Potential europäischer Politik für die Kinder- und Jugendhilfe.
[8] Diese Tendenz wird auch im ARD-DeutschlandTrend vom November 2015 für die Bevölkerung insgesamt bestätigt: http://www.tagesschau.de/multimedia/bilder/crbilderstrecke-235.html.
[9] Vgl. IJAB-Publikation: Innovationsforum Jugend global - Politische Dimension Internationaler Jugendarbeit, Qualifizierung und Weiterentwicklung der Internationalen Jugendarbeit, unter:
https://www.ijab.de/publikationen/detail/?tt_products[cat]=1&tt_products[product]=151&cHash=f4ac920b1011201c6cbc94026d50576e.
[10] Vgl. auch Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (2015): Kommunale Kinder- und Jugendbeteiligung stärken!.