Peer-Learning als Instrument der EU-Jugendstrategie

Peer-Learning als Instrument der EU-Jugendstrategie

Diskussionspapier 
der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

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Im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten in den unterschiedlichsten Politikfeldern (Jugend, Bildung, Soziales, Beschäftigung) wird seit längerem das Prinzip des Peer-Learnings als ein wichtiges und komplexes Instrument des gegenseitigen Lernens diskutiert und zunehmend eingesetzt. Derzeit liegen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe allerdings nur wenige Erfahrungen mit Peer-Learning Aktivitäten im Sinne des fachlichen, fachpolitischen und strukturellen Voneinander-Lernens in der EU vor.

Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ will mit dem vorliegenden Diskussionspapier den Versuch einer Begriffsbestimmung für Peer-Learning vornehmen, die mit dem Peer Learning verbundenen Chancen für die Kinder- und Jugendhilfe aufzeigen sowie Anforderungen an und Voraussetzungen für ein erfolgreiches Peer-Learning zur Weiterentwicklung der europäischen Zusammenarbeit im Jugendbereich sowie zur Qualifizierung von Kinder- und Jugend(hilfe)politik in Deutschland beschreiben.


Peer-Learning – Versuch einer Definition

Die Europäische Kommission definiert auf ihrer Homepage zur Jugendpolitik diesen Begriff wie folgt: 
„Methode, bei der gleichrangige, z.B. gleichaltrige Jugendliche sich gegenseitig unterrichten und voneinander lernen. Der Begriff Peer-Learning wird auch für den Prozess der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene verwendet, bei dem politische Entscheidungsträger und Praktiker aus einem Land durch direkten Kontakt und praktische Zusammenarbeit von den Erfahrungen lernen, die ihre Kollegen in anderen Ländern Europas bei der Durchführung von Reformen in Bereichen von gemeinsamem Interesse gemacht haben.“[1] 
Eine andere Definition schlägt das EU-Fachinformationssystem EUFIS vor: „Peer-Learning ist ein Prozess der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, der die Gelegenheit für Politikverantwortliche und Praktiker eines Landes bietet, von den Erfahrungen der Kollegen in vergleichbaren Positionen anderer Länder in Europa durch direkten Kontakt und tatsächliche Kooperation zu lernen.
Durch Zusammentragen von Wissen bleiben die unterschiedlichen Wissens-voraussetzungen erhalten und durch die gemeinsamen Lernerfahrungen können neue Einsichten und kognitive Strukturen ausgearbeitet werden. Die Beteiligten verbinden ihre Vorstellungen dann idealerweise zu einer neuen Idee.“[2]

Mit diesen beiden Definitionen werden wesentliche Elemente des Peer-Learnings nach dem Verständnis auf europäischer Ebene festgehalten: Es handelt sich um einen Lernprozess zwischen Jugendlichen, Politikverant-wortlichen sowie Praktikerinnen und Praktikern verschiedener Länder mit dem Ziel, von den Erfahrungen der Beteiligten in vergleichbaren Positionen zu lernen. Peer-Learning ist damit eine partizipative Interaktionsstruktur und geht davon aus, dass das zielgerichtete Interagieren in Form von Zusammenarbeit und Austausch einen höheren Mehrwert für alle Beteiligten hat. Damit unterscheidet sich Peer-Learning von der zufälligen Interaktion in Peer-Groups.[3] Zudem ist damit die Ergebnisorientierung des Peer-Learnings beschrieben: der Lernprozess fokussiert auf eine fachliche inhaltliche Auseinandersetzung, auf individuelles Lernen, aber auch auf gemeinsame fachpolitische und fachliche Lernresultate, z.B. ein verändertes Verständnis eines Themas, politische Reformschritte, veränderte Praxis, konkrete Zusammenarbeit etc.

Hintergrund

Das im Rahmen des Jugendbereichs verfolgte Prinzip des Peer Learnings lässt sich auf die in 2009 verabschiedete EU-Ratsentschließung des erneuerten Rahmens im Jugendbereich zurückführen, die die Wirksamkeit und Effizienz der europäischen jugendpolitischen Zusammenarbeit für den Zeitraum 2010 bis 2018 fördern soll und Peer-Learning als ein Instrument innerhalb dieses neuen Rahmens der Kooperation definiert.[4] Die Konkretisierung von Peer-Learning in der EU-Jugendstrategie wird in der Folge themenorientiert aufgegriffen, beispielsweise in den Schlussfolgerungen des Rates der EU vom 11. Mai 2012 zur Förderung des Kreativitäts- und Innovationspotenzials junger Menschen[5].

In anderen Lernfeldern auf europäischer Ebene ist dieses Instrument bereits länger etabliert, beispielsweise seit 2001 in der europäischen Zusammen-arbeit bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie seit 2002 im Kopenhagen-Prozess für berufliche Aus- und Weiterbildung. Die AGJ hat in ihrem Positionspapier vom Juni 2009 „Neue Qualität: Kernempfeh-lungen zur EU-Jugendstrategie 2010-2018“ bereits bestätigt, dass sie das neue Instrument des Peer-Learnings prinzipiell für das Politikfeld „Jugend“ für geeignet hält, um das Voneinander-Lernen der Mitgliedstaaten bei Politik- und Praxisgestaltung zu befördern. Dabei gelte es aber, sowohl die Themen als auch Verfahrensprozesse zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten zu vereinbaren. 

Gleichzeitig ist es notwendig, eine auf den Jugendbereich und seine Akteure bezogene sinnvolle Form des Peer-Learnings zu entwickeln. Dabei sollten bisherige Erfahrungen sowohl aus anderen Politikbereichen als auch aus der Praxis (Fachkräfteprogramme, Multilaterale Kooperationsprojekte, Peer-Learning im Rahmen der europäischen Vernetzung in Eurochild, Peer-to-Peer-Lernen in der Jugendarbeit6) einbezogen werden.


Peer-Learning in der jugendpolitischen Zusammenarbeit der EU – ein Anliegen für die Kinder- und Jugendhilfe?

Peer-Learning sollte als eines der zentralen Instrumente für die Entwicklung eines von der AGJ in ihrer Position aus 2008 geforderten ganzheitlichen Konzeptes für eine europäische Kinder- und Jugendpolitik als gemeinsame Verantwortung der EU und ihrer Mitgliedstaaten gesehen werden. Wie in unterschiedlichen Fachdebatten der AGJ bestätigt, weiten sich die Lebenswelten junger Menschen über Grenzen hinweg aus, Lebenslagen gleichen sich immer stärker an, Erwartungen an die grenzüberschreitende Mobilität werden größer – sowohl im Rahmen von Bildung und Ausbildung und von Beruf und Arbeit als auch im europäischen Zusammenleben junger Menschen. Die Kinder- und Jugendhilfe mit ihren verschiedenen Handlungsfeldern muss sich immer stärker grenzübergreifenden Lebenssituationen von Kindern, Jugendlichen und Familien stellen. Sie muss die durch die europäische Integration entstehenden Herausforderungen und Chancen wahrnehmen und für ihre fachpolitischen, fachlichen und praktischen Aufgaben und Zuständigkeiten aufgreifen und nutzbar machen. Es besteht ein wachsender Bedarf:

  • an Information und Wissen über Kinder- und Jugendpolitik und Lebenslagen junger Menschen in der EU, 
  • an gegenseitigem Wissen und Verständnis über Politik und Praxis in der EU,
  • an der Entwicklung eines europäischen Verständnisses zur Rolle und Eigenständigkeit von Kinder- und Jugendpolitik, 
  • an tragfähiger Vernetzung für eine erfolgreiche fachpolitische Interessenvertretung,
  •  an der europaweiten Verständigung über fachliche Standards.

Ein auf die Bedürfnisse der Kinder- und Jugend(hilfe)politik, partizipativ ausgerichtetes Peer-Learning sollte dabei ein wichtiges Mittel darstellen. 

Peer-Learning befähigt sowohl Jugendliche als auch jugendpolitische Akteure sowie Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, ihre eigenen Sichtweisen, Praktiken bzw. Politiken auszutauschen, zu reflektieren und durch das Lernen aus der Praxis anderer Mitgliedstaaten einen echten Mehrwert aus der europäischen Zusammenarbeit und dem internationalen Austausch zu erreichen. Peer-Learning dient aber auch der Identifikation guter Praxis, die sich für einen Transfer in die Praxis anderer Mitgliedstaaten eignen kann. Dabei stellt der Transfer einen Bildungs- und Gestaltungsprozess für alle Beteiligten dar, der mehr ist als ein eher auf punktuelle „Über-den-Tellerrand-Schauen“ ausgerichtete Aktivitäten. Bezogen auf die eigene Politik bzw. Praxis regen der internationale Austausch und das Sammeln von grenzübergreifenden Erfahrungen zur vertieften Reflexion an, vermitteln Ideen für deren Weiterentwicklung und Verbesserung und erhöhen das Engagement. Für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe ist die Teilnahme an Peer-Learning-Prozessen ebenfalls ein wirksames Instrument zur fachlichen Positionierung, für (grenzüberschreitenden) Erfahrungsaustausch und der damit verbundenen Weiterentwicklung der eigenen fachlichen Arbeit. Jungen Menschen ermöglicht die Teilnahme an Peer-Learning-Prozessen eine Erweiterung ihrer Erfahrungen und die Einbeziehung der Lebenswelten der jungen Menschen anderer EU-Staaten in ihre Persönlichkeitsentwicklung.

Formen des Peer-Learnings 

Aus den Erfahrungen mit Peer-Learning-Projekten sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene lassen sich verschiedene Formen des Peer-Learnings erkennen, die sich im Hinblick auf Zielgruppe, Ziele, Lernintensität und Methode unterscheiden. Entscheidend ist dabei die Ebene des Lernens. Steht das politische, das strukturelle oder das individuelle Lernen im Mittelpunkt? Geht es in erster Linie um die Förderung europäischer und internationaler Politikstrategien und Praxislösungen oder soll das Peer-Learning die Weiterentwicklung lokaler und nationaler Politik und Praxis anregen? Weitere Kriterien, die bestimmend für die Form des Peer-Learnings sein können, sind Aspekte der Vergleichbarkeit, der Disseminationswirkung, der finanziellen und zeitlichen Ressourcen und der vorhandenen Arbeitsinstrumente.

Peer-Learning kann über eine Online-Plattform stattfinden, im Rahmen von Studienbesuchen und Fachkräfteaustausch, aber auch über Peer-Review-Verfahren in Politik und Praxis. Diese Formen können den Austausch von Informationen und die kritische Bewertung von verschiedenen politischen und fachlichen Lösungsansätzen unter Peers mit dem Ziel umfassen, eigene Reformen voranzubringen. Peer-Reviews können genutzt werden, um politische und strukturelle Lösungsansätze durch Peers bewerten zu lassen und darüber das Verständnis über die Wirksamkeit von Strategien zu verbessern sowie die Übertragung wirksamer Ansätze zu erleichtern. Fachkräfteprogramme zielen auf den Austausch von Informationen über gute Praxis in anderen Ländern zur Weiterqualifizierung der eigenen Praxis vor Ort.

Es lassen sich folgende Formen des Peer-Learnings benennen, die sich sowohl in ihrer Wirkungstiefe als auch in ihrer Ausrichtung unterscheiden:

Formen des Peer-Learnings in der Kinder- und Jugendhilfe entsprechend des Verständnisses auf europäischer Ebene sind:

  • virtuelle Wissenssysteme und Netzwerke,
  • Vorträge von ausländischen Entscheidungstragenden, Expertinnen und Experten sowie Fachkräften,
  •  europäische und internationale Seminare und Trainings von Fachkräften,
  • Study Visits/Fachkräfteprogramme (eine Gruppe von Fachkräften besucht ein anderes Land und informiert sich),
  • europäische und internationale Workshops, Fachtagungen und Konferenzen zu Themen der Kinder- und Jugend(hilfe)politik,
  • Fachkräfteaustausch/Hospitationen (eine längere Zeit in einer Organisation und mit ausländischen Partnern arbeiten),
  •  europäische und internationale Projekt- und Netzwerkzusammenarbeit im Bereich der Kinder- und Jugend(hilfe)politik.

Für ein Peer-Learning zur Weiterentwicklung jugendpolitischer Zusammenarbeit sind folgende Formen relevant:

  • Peer-Reviews,
  • Policy Review[7],
  • multilaterale zwischenstaatliche jugendpolitische Zusammenarbeit, 
  • thematische Expertengruppen,
  • high-Level-Experten-Treffen/Foren,
  • Peer-Learning Cluster/Peer-Learning Gruppen8. 

Aktuelle konkrete Formen des Peer-Learnings in der Kinder- und Jugendhilfe sind beispielsweise die multilateralen Kooperationsprojekte des Bundes-ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), die Vernetzungs- und Peer-Learning Aktivitäten von Eurochild, aber auch das Instrument des europäischen Jugendberichtes mit den ihm zugrunde liegenden nationalen Berichten. Das BMFSFJ führt in der Zeit von 2012 – 2014 fünf „multilaterale Kooperationsprojekte“ mit ausgewählten europäischen Partnerländern durch. Diese ausdrücklich als Peer-Learning-Projekte mit Pilotcharakter angelegten Formen internationalen Lernens und internationaler Zusammenarbeit behandeln eine Reihe von für Deutschland und seine Partnerländer zentralen jugendpolitischen Fragen (eigenständige Jugendpolitik, Partizipation, Übergänge, Mobilität junger Freiwilliger, Demokratieentwicklung). Die Ergebnisse sollen jeweils national fachpolitisch breit genutzt werden, aber auch in die jugendpolitische Zusammenarbeit der EU in Verbindung mit anderen Instrumenten der EU-Jugendstrategie, wie der Offenen Methode der Koordinierung (OMK), einfließen.

Eurochild, das europäische Netzwerk zur Verbesserung der Lebensqualität von Kindern und jungen Menschen in Europa, verbindet seine fachpolitische Arbeit sowie das Lobbying gegenüber europäischen Politikerinnen und Politikern eng mit den Peer-Learning Aktivitäten seiner Mitglieder und den daraus generierten Ergebnissen.[9] Peer-Learning dient hier gleichzeitig der fachlichen Qualifizierung von Mitgliedern in den aktuellen Kernthemen (Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung, frühkindliche Bildung und Erziehung, Erziehungshilfen, Partizipation), aber auch der Entwicklung von bzw. der Verständigung auf europäische fachliche Standards.

Der europäische Jugendbericht als zentrales Element der Politikgestaltung im Jugendbereich ist ebenfalls eine Form des Peer Learnings. Der europäische Jugendbericht mit den ihm zugrunde liegenden nationalen Berichten beschreibt und vergleicht die Lage junger Menschen in der EU sowie die Fortschritte der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die jugendpolitischen Ziele und Handlungsfelder im Rahmen der EU-Jugendstrategie. Peer Learning wird in diesem Kontext mit dem vorrangigen Ziel verfolgt, trotz der verschiedenen Bedingungen in 27 Mitgliedstaaten gemeinsame europäische Strategien zu entwickeln und zu begründen.[10]


Mindestanforderungen für das Peer-Learning als Instrument zur Weiterentwicklung der europäischen jugendpolitischen Zusammenarbeit und zur Qualifizierung der Kinder- und Jugendhilfe 

Um das Instrument des Peer-Learnings für die jugendpolitische Zusammenarbeit und die Qualifizierung der Kinder- und Jugendhilfe voranzubringen, bedarf es eines gemeinsamen fachlichen Verständnisses, fachlicher Prinzipien und Qualitätsstandards für die Umsetzung sowie Absprachen für das weitere Vorgehen.

Ein gemeinsames Fachkonzept für das Peer-Learning als Instrument der EU-Jugendpolitik und der Qualifizierung der Kinder- und Jugendhilfe sollte:

  •  eine dauerhafte und vertiefte Wirkung anstreben,
  •  ein positives Bewusstsein über den Mehrwert des Peer-Learnings für die Politik und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe befördern,
  • elementarer Bestandteil der fachlichen Qualifizierung (Aus-, Fort- und Weiterbildung) in der Kinder- und Jugendhilfe sein,
  • eine weitgehende Einbeziehung der verschiedenen Strukturen und Ebenen unter der Beteiligung von Jugendlichen sichern.

Zur Frage der fachlichen Prinzipien und Qualitätsstandards für die Umsetzung sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen:

  • Information und Fachwissen als Voraussetzung für einen sinnvollen und zielführenden kontextbezogenen Peer-Learning-Prozess sicherstellen,
  • Themenschwerpunkte an den aktuellen Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppen ausrichten, wozu auch die Selbstvergewisserung über das eigene Erkenntnisinteresse gehört,
  • Festlegung von Themenschwerpunkten im Rahmen der jugend-politischen Zusammenarbeit, bei denen Peer-Learning-Prozesse eingesetzt werden,
  • Qualitätskriterien für die Lernprozesse, die die fachliche, institutionelle, strukturelle und subjektive Ebene des Lernens gleichberechtigt berücksichtigt, 
  • Stärkung der Anerkennung von Ergebnissen aus Peer-Learning-Prozessen in Politik und Praxis,
  • Strategien und Fachkonzepte für den Transfer der Ergebnisse in die nationalen Politikfelder, die Praxis der Träger, die Fachöffentlichkeit etc. 

Für die Etablierung eines Peer-Learning Verständnisses und für die Entwicklung der unterschiedlichen Rahmenbedingungen ist eine fachpolitische Debatte bezüglich der genannten Anforderungen von Nöten. Gleichzeitig gilt es, strukturelle Voraussetzungen für die Integration von Peer-Learning-Prozessen in die Politik und Praxis der Kinder- und Jugendhilfe zu integrieren. Dazu gehört auch die Absicherung von organisatorischen und finanziellen Ressourcen, was u.a. im Rahmen der Überarbeitung des Kinder- und Jugendplans sowie bei der Anpassung von Länderprogrammen Berück-sichtigung finden sollte.

Last but not least ist die Erprobung und Evaluation von Praxisbeispielen und Modellen von Peer-Learning ein zentraler Schritt zur Entwicklung von Peer-Learning Konzepten für die Kinder- und Jugendhilfe.


Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Berlin, 29./30. November 2012


[1] Siehe: ec.europa.eu/youth/glossary/index_de.htm.
[2] Siehe: www.eufis.eu/eu-glossar.html.
[3] Eine Gruppe von Ähnlich-Altrigen, deren Mitglieder durch ein freundschaftliches Verhältnis miteinander verbunden sind.
[4] Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018), (2009/C 311/01).
[5] Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2012 zur Förderung des Kreativitäts- und Innovationspotenzials junger Menschen, (2012/C 169/01).
[6] Beispielsweise das peer-to-peer-Projekt zum Thema Europa „EuroPeers“, das von JUGEND für Europa initiiert wurde. EuroPeers sind junge Menschen, die über das Programm JUGEND IN AKTION eigene europäische Erfahrungen gesammelt haben und diese anschließend an andere Jugendliche weitergeben.  
[7] Das Policy Review ist die vergleichende Überprüfung von (fach-)politischen Lösungsansätzen einer Gruppe von Mitgliedstaaten.
[8] Peer-Learning Cluster sind EU-weite Peer-Learning-Aktivitäten, die durch Gruppen ("Cluster") von an spezifischen Themen interessierten Mitgliedstaaten organisiert werden,siehe:
ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/exchange_de.htm.
[9] Wie z.B. das „members exchange“ Seminar zur Sicherung der Qualität in der frühkindlichen Erziehung in Europa in 2011, aus dem fachpolitische Empfehlungen an die bildungspolitische Zusammenarbeit der EU formuliert wurden.
[10] “Der zweite europäische Jugendbericht: Mehr als ein beschäftigungspolitischer Fokus?“, AGJ-Stellungnahme, November 2012.