Qualifizierung und Fachlichkeit für Partizipation – Anforderungen an sozialpädagogische Fachkräfte

Qualifizierung und Fachlichkeit für Partizipation – Anforderungen an sozialpädagogische Fachkräfte 

Diskussionspapier des Fachausschusses „Qualifizierung, Forschung, Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe“ der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ

Diskussionspapier als PDF

 

Die umfassende Beteiligung der Adressatinnen und Adressaten an allem, was ihre Person und ihre Lebenswelt betrifft, ist ein zentrales Paradigma pädagogischen Handelns. Dieses im Alltag der Kinder- und Jugendhilfe zu verwirklichen, gehört zu den wesentlichen Aufgaben der dort tätigen Fachkräfte. Mit diesem Diskussionspapier will die AGJ aufzeigen, wie sich wesentliche Anforderungen an die Fachlichkeit in der Organisation von Trägern freier und öffentlicher Kinder- und Jugendhilfe, in Ausbildungsinhalten und bei der Personalentwicklung widerspiegeln sollten. 

Um die Diskussion über die notwendige Veränderung von interner Organisation sowie der Aus- und Weiterbildung anzuregen, wird im Folgenden in einem ersten Schritt knapp die Notwendigkeit, umfassende Partizipationsmöglichkeiten für die Adressatinnen und Adressaten zu sichern und diese auszubauen, dargestellt. In einem zweiten Schritt werden Konsequenzen für die Träger der Angebote sowie für die Aus- und Weiterbildung skizziert.


1    Partizipation als unabdingbare Grundlage pädagogischen Handelns

1.1     Rechtsgrundlagen

Unabhängig von allen pädagogikimmanenten Fragestellungen gibt es eindeutige rechtliche Normierungen auf allen Ebenen, von der UN-Kinderrechtskonvention über das BGB, die Sozialgesetzbücher bis hin zu Landesvorschriften, die ein Mindestmaß an Beteiligungsrechten für die Adressaten und Adressatinnen der Kinder- und Jugendhilfe sicherstellen. Die Fachkräfte sind natürlich verpflichtet, diese gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Der Blick auf die entsprechenden Normierungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) offenbart aber eher vage bzw. allgemein gehaltene Formulierungen – schließlich lässt sich nicht jede Eventualität gesetzlich regeln –, die im jeweiligen Einzelfall großen interpretatorischen Spielraum zulassen:


§ 1618a BGB

Eltern und Kinder sind einander Beistand und Rücksicht schuldig.

1626 Abs. 2 BGB

Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem und verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.

Auch die vielfältigen Bestimmungen des für die Kinder- und Jugendhilfe besonders relevanten achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII), die die Partizipationsrechte der Adressatinnen und Adressaten regeln, erlauben unterschiedliche Auslegungen. Dies liegt in der Natur der Sache, da Partizipationsprozesse nicht abstrakt und formal hinreichend beschrieben und geregelt werden können. Besonders hervorzuheben sind folgende Regelungen des SGB VIII:

§ 1     – Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe,
§ 4     – Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe,
§ 5     – Wunsch- und Wahlrecht,
§ 8     – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen,
§ 8a   – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung,
§ 9      – Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen,
§11     – Jugendarbeit,
§12     – Förderung der Jugendverbände,
§ 17    – Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung,
§ 22a  – Förderung in Tageseinrichtungen,
§ 36    – Mitwirkung, Hilfeplan,
§ 37    – Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie,
§ 42     – Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.

Die gesetzlichen Regelungen zur Jugendhilfeplanung und daran anschließend weitere landesrechtliche Regelungen in Ausführungs-gesetzen zum SGB VIII beinhalten, von Land zu Land differenziert, weitere Beteiligungsaspekte, die auch den Bereich der Hilfen zur Erziehung und sozialen Beratung berühren können.

1.2    Pädagogische Grundlagen

Pädagogisches Handeln als Anregung zur Selbsttätigkeit ist darauf angewiesen, bei den Adressaten und Adressatinnen bereits das vorauszusetzen, was im pädagogischen Prozess eigentlich erst erworben werden soll. In Bezug auf Beteiligungsprozesse führt dies zu der Situation, dass die Kompetenz, sich zu beteiligen, vorausgesetzt wird und gleichsam durch die pädagogischen Anregungen erworben werden soll. Thiersch hat dieses für pädagogische Handeln typische Spannungsverhältnis zwischen der Stimme der Adressatinnen und Adressaten und dem Blick auf Defizite und Hilfsbedarf sowie einer „strukturell asymmetrischen Kommunikation“[1] beschrieben. Die Perspektive der Adressatinnen und Adressaten könne auch den „in aller Arbeit notwendigen und riskanten Schematisierungen und Typisierungen von Lebens-verhältnissen, Konflikten und Krisen“[2] sowie der „Macht der Institutionen und professionalisierten Arbeitsprogramme, die aus ihrer eigenen Logik agieren“[3] gegenüber stehen.

Prozessen gelingender Erziehung, Sozialisation und Bildung haftet also ein gewisses Maß an machtvoller Hierarchie an, welches sich in den Gedanken und Handlungsweisen der Erziehungspersonen als grundsätzliches Erziehungsverständnis niederschlägt, und welches sich mit zunehmenden Fähig- und Fertigkeiten der zu erziehenden Individuen adäquat verändern muss, um Beteiligung zu ermöglichen. Einen angemessenen Umgang mit dieser unauflösbaren Ambivalenz zu finden, erfordert von der Fachkraft eine permanente Reflexion ihrer eigenen Rolle. Studien zeigen (z.B. Pluto 2008)[4], dass ein wesentlicher Faktor, der Beteiligung von Adressatinnen und Adressaten in der Kinder- und Jugendhilfe behindert, in einem eigenwilligen Verständnis der Rolle als Fachkraft begründet liegt. Solange Fachlichkeit mit „Besserwisserei“ gleichgesetzt wird und nicht in der Kompetenz, gemeinsam mit den Adressaten und Adressatinnen neue Formen der Alltags- und Beziehungsgestaltung zu eröffnen, gesehen wird, besteht eine große Gefahr darin, die Beteiligungsrechte und -notwendigkeiten nicht ernst zu nehmen.

Zusätzlich zu diesem alle Erziehenden betreffenden Phänomen schafft der Bereich Sozialer Arbeit ein weiteres Spannungsfeld: Die Kinder- und Jugendhilfe hat nicht nur den Auftrag zu fördern und Angebote zu unterbreiten, die Adressatinnen und Adressaten auch ablehnen dürfen, sondern sie hat auch explizite Kontrollaufträge und zwar sowohl gegenüber Eltern als auch Kindern. Zwar gelten auch in den Bereichen und Feldern, in denen Kontrollaufgaben wahrgenommen werden, weiterhin die grundlegenden Rechte der Adressatinnen und Adressaten, und die Funktionsprinzipien pädagogischen Handelns haben sich hierdurch nicht geändert, aber die Widersprüchlichkeit der Anforderungen an die Fachkräfte wird noch größer. Gerade solche Kontexte zeigen, welche Anforderungen an Organisation sowie Aus- und Weiterbildung zu stellen sind, damit zentrale pädagogische Paradigmen auch in der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe zum Tragen kommen.


2    Konsequenzen für Träger, für Aus- und Weiterbildung

2.1    Zur Verantwortung von Trägern öffentlicher und freier Kinder- und Jugendhilfe

Verschiedene Studien zeigen, dass zwischen den Selbstbeschreibungen der Praxis sowie ihren eigenen Ansprüchen und dem Alltag in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe große Diskrepanzen bestehen (vgl. z.B. Pluto et al. 2007[5] oder www.diebeteiligung.de). Der Blick in Nachbarländer wie die Niederlande und England zeigt, dass eine stärker verpflichtende Gesetzeslage (z.B. in Bezug auf die Einführung eines Beschwerdemanagements) sehr hilfreich sein kann bei der forcierten Umsetzung von Anforderungen von Partizipation in der Kinder- und Jugendhilfeplanung und -praxis.[69 

Partizipation als zentrales pädagogisches Paradigma lässt sich im Alltag der Kinder- und Jugendhilfe nur dann umsetzen, wenn auch die Strukturen der Kinder- und Jugendhilfe beteiligungsfreundlich sind. Dies gilt sowohl für das Innenverhältnis zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten sowie zwischen Einrichtung und Träger als auch in Bezug auf die Strukturen, die den Adressatinnen und Adressaten die Möglichkeiten der Mitentscheidung und Kontrolle eröffnen. Die Schaffung dieser strukturellen Voraus-setzungen liegt eindeutig in der Verantwortung der Träger. 

Leitungs- und Führungskräfte tragen die primäre Verantwortung für eine erfolgreich agierende Kinder- und Jugendhilfe und somit für die politisch gewollte Gestaltung von Partizipation. Dabei kann die Gestaltung von Partizipation nicht „ – im Zug der Sparpolitik – in den Erwartungsdruck einer auf rasche Erledigung zielenden primär betriebswirtschaftlich bestimmten Arbeitsorganisation, die für die Eigenwilligkeit und oft Umwegigkeit in der Stimme der Adressatinnen keinen Raum lässt (geraten, sonst wird sie) gleichsam eingeebnet und geglättet in die Muster des professionell effektiven Handelns.“[7] Sie erfordert Raum und Zeit.

Leitungs- und Führungskräfte entfalten den Rahmen, sorgen für Strukturen, wählen Personal aus. Sie definieren Prozessstandards für Mitarbeiterbeteiligung und sorgen für einen angemessen gefüllten Geldtopf für Fortbildung und Supervision. Leitungs- und Führungskräften der Kinder- und Jugendhilfe kommt somit ein besonderes Maß an Verantwortung zu, haben sie doch nicht nur Sorge zu tragen für ein entsprechendes grundsätzliches Selbstverständnis sowie eine angemessene inhaltliche sowie personelle Struktur und Konzeption der Gesamteinrichtung (und nicht zuletzt Kontrolle der umzusetzenden Inhalte), sondern sollten sich auch über ihre Vorbildfunktion im Klaren sein, welche sie im Kontext der Einrichtung innehaben: Wirkt Leitung nicht wie selbstverständlich beteiligend, werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Haltung kaum übernehmen und im pädagogischen Beziehungssetting leben. 

So scheint es zum einen unerlässlich, strukturelle Vorgaben zu machen, die Partizipation nicht nur ermöglichen, sondern geradezu einfordern: Ein regelmäßig tagendes Heimparlament, kontinuierlich stattfindende Gruppenabende in Wohngruppen vollstationärer Jugendhilfe oder die Bereitstellung eines Beschwerde- und/oder Feedbackmanagements (z.B. Kummerkasten) sind diesbezüglich nur einige Beispiele hinsichtlich der Umsetzung einer Kultur des Beteiligtwerdens.

Das Installieren partizipativer Instrumente (Strukturqualität) ist dabei ebenso wichtig wie die stete Überprüfung der einzelnen Maßnahmen und Vorgänge (Prozessqualität), um den Terminus „Partizipation“ nicht nur zu einer wohlklingenden Worthülse im konzeptionellen Kanon der Einrichtung werden zu lassen und garantieren zu können, dass seitens der Leitung erwünschte Ziele auch tatsächlich in die Realität umgesetzt werden. Im Rahmen der Institutionalisierung und des regelmäßigen Evaluierens partizipativer Mechanismen sind die Träger der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext ihrer strukturellen bzw. die Einrichtung strukturierenden Arbeit in der Pflicht, auch personelle Möglichkeiten zu schaffen, die Partizipation erlauben, die die potentielle Haltung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sinne eines „Ist ja eine schöne Idee, aber wer soll das denn noch alles machen?“ vermeiden helfen. So sollten Muster entwickelt werden, die Mitwirkung und Beteiligung honorieren. 

Die Ausgestaltung der Partizipation im beruflichen Alltag wird maßgeblich durch gesetzte bzw. gemeinschaftlich erarbeitete Haltungen und fachliche Standards in den jeweiligen Struktureinheiten bestimmt. Dies ist jedoch nur die eine Seite der Rahmenbedingungen von Partizipation. Das kontinuierliche Reflektieren darüber, dass die möglichst selbst erarbeiteten und nicht von oben oder außen gesetzten fachlichen Positionen auch eingehalten werden, erscheint ebenso wichtig. 

Zwischenbilanzierend kann an dieser Stelle festgehalten werden, dass die Vorbildfunktion der jeweiligen Leitungskräfte, das Einsetzen und Evaluieren adäquater Strukturen – gestützt durch zeitliche, personelle sowie inhaltliche Komponenten bis hin zu Belohnungssystemen – sowie die Etablierung entsprechender Fort- und Weiterbildungs- sowie Reflexionsangebote wesentliche Säulen des Umsetzens partizipativer Inhalte sind. Nur unter diesen Rahmenbedingungen scheint es möglich, Partizipation in den pädagogischen Alltag zu transferieren.

Sind die strukturellen Rahmenbedingungen so gestaltet, dass sie Partizipation ermöglichen, ja geradezu einfordern, kann vermutet werden, dass bei entsprechender Personalauswahl und -führung sich dieses Bewusstsein der Beteiligung als gelingende Interaktion zwischen Kindern, Jugendlichen, ihren Eltern und den Fachkräften in allen Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe widerspiegelt: Struktur führt zu Kultur, einem (Betriebs-)Klima bzw. einer Mentalität gegenseitigen Respekts.


2.2     Zum Anforderungsprofil an Personal, Aus- und Weiterbildung

Zweifelsohne genügt es nicht, adäquate Strukturen zu schaffen, um Partizipation zu ermöglichen. Jegliche Form von Beziehungsarbeit steht und fällt mit den in ihr tätigen Personen. Sicherlich ist jede Einrichtung gehalten, geeignetes Personal nicht nur auszuwählen, sondern auch im Rahmen der eigenen Arbeit fort- und weiterzubilden, mit den Einrichtungsmethoden und -zielen vertraut zu machen und eine größtmögliche Übereinkunft zwischen den Haltungen der jeweils handelnden Personen und dem Wirken und Sein der Einrichtung herzustellen. Neben diesen einrichtungs-internen Vorgehensweisen müssen jedoch bereits im Kontext der Ausbildung bestimmte Weichen gestellt werden, damit die Bedeutung des Paradigmas Partizipation erkannt und Beteiligungs-orientierung in der pädagogischen Arbeit widergespiegelt wird. 

 

Für die Aus- und Weiterbildung der Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe sind deshalb folgende Inhalte unerlässlich:

  • ubstantielle Auseinandersetzungen mit Partizipations-theorien und der damit verknüpften Herausbildung eines reflexiven professionellen Selbstverständnisses, das die eigene Expertinnen- und Expertenrolle nicht im „Besserwissertum“ sondern in der Kompetenz der Unterstützung der Adressatinnen und Adressaten bei der Befriedigung ihrer Bedürfnisse und der Förderung ihrer Entwicklung sieht
  • Auseinandersetzung mit den rechtlichen Grundlagen, die von jeder Fachkraft in der Kinder- und Jugendhilfe  die Anerkennung und Förderung der Beteiligungsrechte der Adressatinnen und Adressaten  fordert 
  • Fort- und Weiterbildungen hinsichtlich der betrieblichen Mitbestimmung
  • Kennenlernen und Einüben von unterschiedlichen Methoden der Beteiligungsförderung
  • Erwerb von Kenntnissen über das Zustandekommen von Entscheidungen in unterschiedlichen Organisationen und gesellschaftlichen Bereichen
  • Ermöglichung konkreter Erfahrungen in partizipativen Prozessen, das heißt: Bereits im Rahmen der Ausbildung müssen demokratische und gruppendynamische Prozesse er- und gelebt werden können, um zu erfahren, was direkte Beteiligung bedeutet und um die Entwicklung eines entsprechenden beruflichen Selbstverständnisses zu fördern und abzusichern. Dies wird nicht ohne Konsequenzen für die Organisation und die Formen der Aus- und Weiterbildung bleiben, denn diese sind bisher häufig nicht partizipativ gestaltet.
  • Erlernen und Einüben von Konfliktmanagementkompe-tenzen, wie z.B. spezifische Mediationstechniken, damit bei Dissensen zwischen Fachkräften und Adressatinnen bzw. Adressaten nicht quasi automatisch auf autoritäre Muster zurückgegriffen wird
  • Erwerb von Kenntnissen in den Methoden der Selbst-evaluation und der kritischen Reflexion zur Überprüfung des Erfolgs von Partizipationsprozessen.

Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ
Wiesbaden, 04./05. März 2009 

[1] Hans Thiersch (2008): Die Stimme AdressatInnen, In: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (Hg.): Reader Jugendhilfe, Berlin, S. 88
[2] ebd.
[3] ebd.
[49 Pluto, Liane: Partizipation in den Hilfen zur Erziehung. Eine Empirische Studie, München 2008
[5] Pluto, Liane; Gragert, Nicola; Santen, Eric van; Seckinger, Mike: Kinder- und Jugendhilfe im Wandel. Eine empirische Strukturanalyse. München 2007
[6] vgl. ebd., S. 416 ff.
[7] Thiersch, Hans: Die Stimme der AdressatInnen, in: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ (Hg.): Reader Jugendhilfe, Berlin 2008, S. 89