Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ stellt fest, dass der Entwurf für ein 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz, zu dem nach Beschluss des Bundeskabinetts am 12.08.2026 nun das Gesetzgebungsverfahren läuft (1. KJHSRG-RegE), zwar in seinen Begründungserwägungen die Herausforderungen aufgreift, die im Fachdiskurs der letzten Jahre prägend waren, sich aber in seinen Lösungsvorschlägen weit von den fachlichen Erwartungen entfernt hat. Aus Sicht der AGJ enttäuscht besonders, dass die vor fünf Jahren im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz für den 01.01.2028 vorgezeichnete Zuständigkeitszusammenführung der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) körperlicher oder geistiger Behinderung zeitlich verschoben wird.